Ich bin hier nun ganz neu.
Wie verhält sich es den nun. Vorrausgeschickt habe seit 5 Jahren gar keinen Konntakt zur Tochter. Mein Tochter lebt bei der Kindsmutter in gemeinsamer Wohnung im Mehrfamilienhaus der Grosseltern (Mutter) .
Tochter erwartet nun im Januar ein kind.
Aufgrund meiner Privatinsolvens usw gibt es auch ein vollstrekbares Versäunissurteil aus Mai 2006 u.a. mit der festlegung ab dem 1.3.2009 211,58 Kindesunterhalt zu zahlen .Mein Arbeitslohn wird gepfändet ca 70,00 Monat.
Ich bitte mal um Hife zu dem Sachverhalt.
Grundsätzich ist jetzt der Vater vorrangig für dein Unterhalt der werdenden Mutter zuständig (§ 1615l BGB).
Zum Problem könnte für dich aber werden, dass es anscheinend einen vollstreckbaren Unterhaltstitel gibt. Fordere deine Tochter bzw. deren Mutter zur Herausgabe des Unterhaltstitels auf. Wende dich notfalls an einen Anwalt oder ans Jugendamt.
Danke erstmal für die Info, schwierig wird wohl die Umsetzung.
Ich habe ja wohl kein Anspruch auf die herausgabe des Titels . Ich müsste aber eine Änderung beantragen oder? so das der Unterhaltsrückstand im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen getilgt wird und nicht " laufender Unterhalt" der ja dann nicht mehr zusteht.
Lesezeichen