Hallo.
Ich bin 18 Jahre alt und mache momentan noch meine Fachhochschulreife.
Meine Eltern leben getrennt voneinander. Meine Mutter ist arbeitslos und seit ungefähr 5 Jahren arbeitet sie nicht mehr.
Mein Vater zahlt mir momentan Unterhalt. Ich stehe momentan auf Rang 1 und meine Mutter auf Rang 2.
Er erwähnte heute, dass, wenn ich zuhause ausziehen würde, ich im Rang unter dem meiner Mutter stehe und soviel könne er mir dann nicht zahlen.
Dabei ziehe ich nicht aus freien Stücken aus, sondern wegen einen dermaßen psychischen Druck, den meine Mutter auf mir ausübt.
Würde ich trotzdem nach meiner Mutter sein? Oder gäbe es eine Möglichkeit, trotzdem erster im Anspruch zu sein?
MFG
Corangar
Ich bin kein Experte, aber scheint als hätte dein Vater recht.
Deine Mutter steht, je nach Ehedauer, im 2. oder 3. Rang, wohingegen du nach deinem Auszug vom 1. in den 4. Rang rutscht.
Nachzulesen hier: http://www.skf-zentrale.de/Das_neue_...srecht__2_.pdf
Ausserdem steigt der Selbstbehalt deines Vaters dir gegenüber, von 900 € auf 1.100 €.
Erkundige dich, über deinen Anspruch auf Schüler-Bafög.
Ausserdem wechselt mit deinem Auszug der vorrangig Kindergeldberechtigte. Bisher ist das deine Mutter, da du bei ihr lebst. Danach ist es dein Vater, da ich vermute er zahlt als einziger Barunterhalt an dich. Das Kindergeld würde dann seine Zahlungen an dich erhöhen.
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