Hallo folgende sachlage,
Ich bin in einer geförderten ausbildung und verdiene im monat 325,50 und bekomme 164 euro kindergeld. Lebe mit meiner Freundin in einer wohnung die 470 euro warm kostet sie bekommt nur kindergeld und bafög insgesamt 360 euro. wie man sieht steht uns das wasser bis zum hals wir kommen einfach vorne und hinten nicht hin mit dem geld. Vor kurzem stellte ich einen bab bei der agentur für arbeit dieser wurde abgelehnt weil mein vater zuviel verdient jetzt muss er mir ja unterhalt zahlen aber wie wird dieser berrechnet?
kann mir dabei jemand helfen oder sagen wo ich ihn berrechnen lassen kann (verdienst vater 1800 netto)
normale Ausbildungsvergütung?
wenn ja, brutto oder netto?
Wer ist der Kindergeldberechtigte? Deine Mutter oder dein Vater?
Gesamtunterhaltsbedarf 640 €
Auf diesen wird dein Einkommen und das Kindergeld angerechnet. Handelt es sich um eine normale Ausbildungsvergütung kannst du 90 € ausbildungsbedingten Mehrbedarf abziehen.
Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Liegt das Einkommen deine Mutter über dem Selbstbehalt, muss sie sich im Verhältnis ihres Einkommens an deinem Unterhalt beteiligen.
Da bekommt deine Freundin aber auch nicht den BAföG-Höchstsatz. Was ist mit Unterhalt von ihren Eltern?
Ansonsten sollte sie sich mal über den § 22 Abs. 7 SGB II informieren.
Mein Gehalt ist Netto kindergeld bekomme ich auf meinen namen da ich 24 bin. Wegen bäfog haben wir schon angefragt wird neu berrechnet ihre mutter bekommt hartz4 ihr vater ist irgentwo in polen kurz nach ihrer geburt abgehauen. Bin in einem Förderungsprogramm der arge geförderte lehre 2tes lehrjahr ist ne normale ausbildung nur das ich viel weniger gehalt bekomme.
meine mutter bekommt nur grundsicherung kann also kein unterhalt zahlen
was ich vergessen hatte diese Ausbildung nennt sich BAE-Ausbildung
Trotzdem muss einer deiner Elternteil der Kindergeldberechtigte sein, das hat mit deinem Alter nichts zu tun. Du erhälst das Kindergeld entweder, weil deine Kontonummer angegeben wurde oder aufgrund einer Abzweigung weil keiner von beiden Unterhalt zahlt.
Willst du jetzt Unterhalt von deinem Vater ist es wichtig, dass du 1. weißt wer der Berechtigte ist und 2. die Familienkasse über die Unterhaltszahlungen informierst. Mehr dazu § 64 Abs. 3 EStG.
Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung? Wenn ja, muss dein Vater unter Umständen keinen Unterhalt zahlen.
meine mutter ist die berechtigte aber was hat das mit dem unterhalt zu tun ? also laut meiner rechnung müsste das dann so aussehen
640 Bedarf
-325,50 Lohn
-184 Kindergeld (ab nächstem jahr)
+90 Mehrbedarf
=221 Euro
Ist diese Rechnung so richtig wenn nicht wär es net wenn mir jemand bescheid sagen könnte.
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