Ich hab schon viel hier gelesen und denke auch das ich auf dem richtigen Weg bin, aber vielleicht hab ich einen Gedankenfehler.
Meine Partnerin und ich trennen uns. Wir haben eine 18-jährige Tochter, die sich in der Ausbildung befindet und 500,00 Euro Netto bekommt. Das Kindergeld erhält die Mutter. So soll es auch bleiben, da das Kind ja bei der Mutter bleibt.
Ich erhalte 2122,00 Euro Netto und die Mutter 830,00 Euro Netto. Nun hab ich anhand der Angaben hier und in der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsanspruch von 519,00 Euro für unsere Tochter berechnet. Davon sind dann 164,00 Euro abzuziehen und 410,00 Euro des Einkommens (90,00 Euro Selbstbehalt) meiner Tochter anzurechen. Ist das Richtig?
Da bleibt dann unterm Strich, dass ich keinen Unterhalt mehr an meine Tochter entrichten muss. Hab ich das richtig verstanden, oder wird nach der Düsseldorfer Tabelle, der Unterhaltsanspruch höher eingestuft, da nur ein Kind vorhanden ist und die Tabelle sich immer an 3 Unterhaltspflichtigen misst?
Ich danke für eure Hilfe.
Deine Berechnung ist richtig. Eine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgt bei Volljährigen nicht mehr.
danke für die schnelle Antwort.
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