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Thema: 19-Jährige in Ausbildung unterhaltsberechtigt?

  1. #1
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    Standard 19-Jährige in Ausbildung unterhaltsberechtigt?

    Hi!
    Meine Freundin ist zur Zeit ziemlich unter Druck daheim, weil ihre Mutter ihr droht, sie vor die Tür zu setzen.
    Nun mal die Fakten:
    meine Freundin ist 19 Jahre alt und macht im Moment eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau.
    Ihre Eltern sind geschieden und leben dementsprechend auch getrennt.
    Wie ist denn ihre Situation?
    Kann ihre Mutter ihr tatsächlich jede finanzielle Hilfe streichen?
    Oder auf was hat sie definitiv trotzdem Anspruch?
    Danke schonmal,
    Simon

  2. #2
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    Standard

    was verdient denn die Freundin netto ?

  3. #3
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    Die verdient 750 Euro.

  4. #4
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    sry, hab grad nicht genau gelesen.
    also 750 bekommt sie brutto.
    netto sinds 620.

  5. #5
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    Zitat Zitat von bandari Beitrag anzeigen
    Kann ihre Mutter ihr tatsächlich jede finanzielle Hilfe streichen?
    Oder auf was hat sie definitiv trotzdem Anspruch?
    Grundsätzlich sind beide Elternteile, entsprechend ihres Einkommens, Barunterhaltspflichtig.

    Allerdings liegt der Gesamtunterhaltsbedarf der Tochter bei 640 €. Die Ausbildungsvergütung mindert den Unterhaltsanspruch.

    Von den 620 €, bleiben 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf anrechnungsfrei. Der Rest wird angerechnet. Zusammen mit dem Kindergeld (164 €) dürfte der Bedarf der Tochter gedeckt sein, so das i.d.R. weitere Unterhaltszahlungen nicht gefordert werden können.

  6. #6
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    Ok, nochmal so, dass ichs versteh:
    sie bekommt letztendlich wieviel von der Mutter?
    Kindergeld? Und Plus/Minus was?

  7. #7
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    also ganz einfach. Wenn die Freundin auszieht und eine eigene Wohnung mietet hat sie einen Unterhaltsanspruch von 640 €
    Davon wird die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld abgezogen außerdem noch 90 € Mehrbedarf berücksichtigt.
    Ist das dann weniger als 640 so ist diese Differenz der Unterhatlsanspruch. Ist mehr übrig hat sie keinen Anspruch auf Geld von der Mutter.

  8. #8
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    Ok, dann doch noch eine Frage:
    sie hat ihr Fachabi gemacht, dann sofort ihre Ausbildung angefangen.
    Wenn sie damit jetzt dann fertig ist (dann ist sie 21), und noch die 13. Klasse machen will oder dann anfängt zu studieren, und zwar ohne zeitliche Unterbrechung, hätte sie dann irgendwelche Ansprüche an ihre Mutter?
    Danke!

  9. #9
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    sie müsste erst mal BAföG beantragen

  10. #10
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    Hängt das BAföG denn nur vom Verdienst der Eltern ab oder auch noch von anderen Dingen?

  11. #11
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    auch vom Einkommen und Vermögen des Studenten ist das BAföG abhängig.

  12. #12
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    Standard

    ok, danke!
    dann bin ich soweit mal informiert!

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