Meine Tochter verweigert mir seit mehreren Monaten die Auskünfte darüber, ob sie studiert und wie ihre bisherigen Ergebnisse sind. Telefonisch reagiert sie gar nicht auf diverse Briefe keine Antwort.
Meine Fragen nun:
1. Kann ich die Unterhaltszahlungen einstellen?
2. Wenn ich sie einstellen kannn, auf welcher gesetzlichen Grundlage kann ich das tun?
Hallo,
Ja. Obwohl ich persönlich vor Einstellung noch einmal ein Einschreiben mit Rückschein schicken würde, in der ich bei weiterer Auskunftsverweigerung mit Fristsetzung (z.B. 1 Woche) die Einstellung des Unterhaltes androhen würde.Kann ich die Unterhaltszahlungen einstellen?
§ 1618a BGBWenn ich sie einstellen kannn, auf welcher gesetzlichen Grundlage kann ich das tun?
Gruß!
ich würde die frist zumindest auf 2 wochen setzen und die zahlng dann einstellen. das recht auf auskunft hast du, also muss sie darauf auch reagieren.
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