Hallöchen,
ich bin 21 Jahre alt und habe 2 semester lang auf einer Fachhochschule Architektur studiert. Weil mir der Studiengang nicht so sehr zusagt wollte ich zum Wintersemester 2009 den Studiengang und die Universität wechseln. Da ich von den anderen Universitäten aber leider nur Absagen bekommen habe, hatte ich mich bei meiner alten Fachhochschule nicht exmatrikuliert. Dann habe ich mir einen Nebenjob gesucht und verdiene im Monat bis zu 400 Euro.
Ich wohne bei meinem Vater zu hause, meiner Mutter ist ausgezogen.
Da sie bescheit weiss das ich jetzt einen Nebenjob habe, meint meine Mutter sie könnte mir Ihre Unterhaltzalung streichen.
Stimmt das ?
Sie meint auch nur weil ich bei der Fachhochschule immatrikuliert wäre, aber dort nicht studiere sondern nebenbei arbeite, wäre sie nicht mehr verpflichtet weiter den Unterhalt zu zahlen.
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Lg Tennü
Bei Studenten bleiben mind. 40 € als berufsbedingte Aufwendung anrechnungsfrei. Vorausgesetzt, deine Eltern zahlen zusammen den vollen Unterhalt (auch Naturalunterhalt des Vaters zählt mit) ist das verbleibende Einkommen etwa zur Hälfte anzurechnen.
Vielleicht weiß hier jemand anderes mehr zu.
PS: Beide Elternteil schulden dir anteilmäßig in Höhe ihres unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts Unterhalt. Daher kann deine Mutter bei der Verringerung ihrer Unterhaltszahlungen nicht dein ganzen Einkommen "beanspruchen".
Also so wirklich weiter hilft mir das leider nicht ..
Momentan bekomme ich von meiner Mutter 329 € Unterhalt.. und sie beharrt weiter auf Ihrer Meinung, dass so bald ich einen Nebenjob habe sie nicht mehr Unterhaltzalungspflichtig währe.
Das Problem ist, das ich ja nicht mal regelmäßig 400 € im Monat verdiene sondern je nach Arbeitszeit, die leider stark variiert...
Da ich zu meinem Vater ein gutes Verhältniss habe und wir zusammen Wohnen, besteht die Absprache das er mir keinen Unterhalt zahlen muss und auch das Kindergeld behalten darf.
Bezüglich meines Studiums hoffe ich das mir noch jemand helfen kann. Vorallem wie das aussieht wenn ich z.b nächstes Wintersemester die Universität wechsel und einen neuen Studiengang belege und den Nebenjob deswegen aufgebe. Muss meine Mutter dann (wieder) Unterhalt zahlen ? Oder wie das weiter läuft wenn ich den Nebenjob trotz dem Studium noch weiter ausführen kann.
Hoffe es kann mir noch jemand weiter helfen und danke für die Bemühungen Theo.
lg Tennü
solange du offiziell studierst darfst du einen bestimmten betrag dazuverdienen. dieser betrag gehört dann in der regel auch dir und kann dir nicht vom unterhalt abgezogen werden. wenn du aber weißt das du bei nächster gelegenheit die fachrichtung wechselst würde ich dir raten mit der mutter eine einigung zu finden, bei der sie jetzt nicht zahlt, dafür aber wieder wenn du weiter studierst, denn wenn du pech hast verfällt durch die aufnahme eines neuen studiums dein anspruch.
jedem steht es zu festzustellen das er sich falsch entschieden hat und das ein anderer beruf besser geeignet ist. das im 3. semester zu tun ist aber im normalfall schon ausserhalb des rahmens in dem man diese entscheidung treffen sollte(man findet oft den richtwert von einem halben jahr). wichtig ist dabei auch das die eltern von der entscheidung wissen und einverstanden sind. ist deine mutter einverstanden muss sie bei der aufnahme des studiums normalerweise auch wieder zahlen, wobei es da wie immer eine gewisse grauzone gibt in der ein richter bei einer evtl nötigen verhandlung spielraum hätte. es kann also im fall einer verhandlung auch sein das dir der unterhalsanspruch abgesprochen wird.
zum nebenjob: wie gesagt, gehört das geld eigtl dir, da du nicht verpflichtet bist einen nebenjob anzunehmen. oft verlängert sich durch nebenjobs aber auch die studienzeit(mehrbelastung), was dann auch wieder den unterhalszahler betrifft. in dem fall müsste man dann eine einigung finden, aber in erster linie ist das geld erstmal deins und kann nicht vom unterhalt abgezogen werden.
Huhu,
das ist ja schon mal was
Vielen Dank für die Hilfe
Lg Tennü
ich hab grad nochmal nachgelesen. solange deine leistungen im studium stimmen hat der nebenjob keinen einfluss. sollte sich sowas aber ändern und das studium verlängert sich dann wäre es durchaus angebracht den nebenjob anzurechnen.
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