Umfrageergebnis anzeigen: Unterhaltsnachzahlungen ja oder nein?

Teilnehmer
1. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • muß ich nachbezahlen?

    0 0%
  • muß ich aktuell unterhalt leisten

    1 100,00%
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Unterhalt für volljährige Kinder

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.10.2009
    Beiträge
    2

    Standard Unterhalt für volljährige Kinder

    Hallo, ich habe ein problem.ich habe 2 kinder aus 1. ehe,die beide noch bei ihrer mutter im eigenen haus leben.meine tochter ist mittlererweile 22 jahre und studiert, mein sohn ist kürzlich 18 geworden und ist im gynasium.als meine tochter 18 jahre alt gworden ist, stellt ich die unterhaltszahlungen ein, ebenso als mein sohn jetzt 18 wurde. vor zwei monaten bekam ich jetzt einen brief vom anwalt meiner kinder, indem meine tochter für 4 jahre den unterhalt nachbekommen will und monatlich, ebenso wie mein sohn, unterhalt.mein ex-frau ist sehr vermögend, besitzt 2 häuser, hat mieteinnahmen und verdiehnt weit mehr als ich.wie gehts jetzt weiter, kann mir jemand das genau sagen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
    Registriert seit
    09.10.2007
    Beiträge
    220

    Standard

    Unterhalt kann nicht rückwirkend verlangt werden - also keinesfalls für 4 Jahre. Das ist schon mal klar. Es ist so, dass du trotz des finanziellen Hintergrunds deiner Ex zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist. Aber auch deine Ex muss sich am Unterhalt beteiligen, auch wenn die Kinder bei ihr leben. Jeder von euch muss einen Teil bezahlen. Der Anteil richtet sich danach, wer wieviel verdient. Vermögen bleibt außen vor. Nur Zinseinnahmen aus Vermögen zählen ebenfalls zum Einkommen, genauso wie Mieteinnahmen.
    Gruß Chiemsee

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.10.2009
    Beiträge
    2

    Standard

    vielen dank für ihre info, da fällt mir schon mal brocken runter, dann werde ich nicht viel unterhalt mehr bezahlen müssen, mein netto liegt bei € 1400,- abzügl. 5 % berufsbedingte aufwendungen, meiner riester rente und dem verbleidenen selbstbehalt von € 1200,- - denke, das warßs dann (hoffentlich) wohl oder?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard

    Zitat Zitat von wsauermann@haucktrans.de Beitrag anzeigen
    mein sohn ist kürzlich 18 geworden und ist im gynasium.
    verbleidenen selbstbehalt von € 1200,- -
    Selbstbehalt gegenüber deinem Sohn 900 €
    Die Selbstbehaltssätze gegenüber minderjährigen Kindern gelten auch für volljährige Kinder, wenn sie unter 21 Jahre alt sind, sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und noch im Haushalt eines Elternteils leben.

    Selbstbehalt gegenüber deiner Tochter 1.100 €

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Unterhalt für 2 Kinder, wenn Kinder jeweils zu 50% betreut werden
    Von Rebe1967 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 20.10.2010, 08:07
  2. Unterhalt für volljährige Kinder wenn die Mutter einfach aufhört zu arbeiten
    Von lammpie im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 26.03.2010, 14:22
  3. Unterhalt Kinder, wenn Kinder aufgeteilt
    Von Luise2 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.05.2009, 09:05
  4. Wie lange muss Unterhalt für zwei volljährige Kinder gezahlt werden?
    Von rolf im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.12.2008, 14:25
  5. Unterhaltsvereinbarung - Volljährige Kinder über 21 im Studium
    Von befei im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 22.07.2008, 16:02

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein