muß ich nachbezahlen?
muß ich aktuell unterhalt leisten
Hallo, ich habe ein problem.ich habe 2 kinder aus 1. ehe,die beide noch bei ihrer mutter im eigenen haus leben.meine tochter ist mittlererweile 22 jahre und studiert, mein sohn ist kürzlich 18 geworden und ist im gynasium.als meine tochter 18 jahre alt gworden ist, stellt ich die unterhaltszahlungen ein, ebenso als mein sohn jetzt 18 wurde. vor zwei monaten bekam ich jetzt einen brief vom anwalt meiner kinder, indem meine tochter für 4 jahre den unterhalt nachbekommen will und monatlich, ebenso wie mein sohn, unterhalt.mein ex-frau ist sehr vermögend, besitzt 2 häuser, hat mieteinnahmen und verdiehnt weit mehr als ich.wie gehts jetzt weiter, kann mir jemand das genau sagen?
Unterhalt kann nicht rückwirkend verlangt werden - also keinesfalls für 4 Jahre. Das ist schon mal klar. Es ist so, dass du trotz des finanziellen Hintergrunds deiner Ex zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist. Aber auch deine Ex muss sich am Unterhalt beteiligen, auch wenn die Kinder bei ihr leben. Jeder von euch muss einen Teil bezahlen. Der Anteil richtet sich danach, wer wieviel verdient. Vermögen bleibt außen vor. Nur Zinseinnahmen aus Vermögen zählen ebenfalls zum Einkommen, genauso wie Mieteinnahmen.
Gruß Chiemsee
vielen dank für ihre info, da fällt mir schon mal brocken runter, dann werde ich nicht viel unterhalt mehr bezahlen müssen, mein netto liegt bei € 1400,- abzügl. 5 % berufsbedingte aufwendungen, meiner riester rente und dem verbleidenen selbstbehalt von € 1200,- - denke, das warßs dann (hoffentlich) wohl oder?
Selbstbehalt gegenüber deinem Sohn 900 €
Die Selbstbehaltssätze gegenüber minderjährigen Kindern gelten auch für volljährige Kinder, wenn sie unter 21 Jahre alt sind, sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und noch im Haushalt eines Elternteils leben.
Selbstbehalt gegenüber deiner Tochter 1.100 €
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