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Thema: Unterhaltsanspruch während studium, eigene Wohnung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhaltsanspruch während studium, eigene Wohnung

    Hallo!

    ich habe folgende Frage:
    Ich habe gerade angefangen in München zu studieren und unterhalte eine eigene Wohnung. (mitlerweile seit ca 5 Jahren) Habe jetzt meinen Bafögbescheid erhalten, hier wird mir wegen dem Einkommen meiner Mutter rund 210 Euro abgerechnet.
    Da sie rund 1700Netto (sie zahlt allerdings noch Unterhalt für meine Schwester, allerdings fraglich da diese noch ihr Abitur macht und schon alleine wohnt) im Monat verdient ist sie mir unterhaltsberechtigt, soweit ich weiß. Jetzt folgende Fragen:
    - Müsste sie mir genau die Differenz zahlen die mir von Bafög abgerechnet wird, oder müsste sich das separat nach Düsseldorfer Tabelle berechnen? (Bäfog geht ja eigentlich eigentlich von einem geringeren monatlichen Bedarf aus, deshalb sollte mein Anspruch dementsprechend eigentlich höher sein oder? )
    - Kann sie mir (trotz Studium, dem Fakt das ich schon 5 Jahre einen eigenen Hausstand führe, und einer Entfernung von über 40km zu meinem Ausbildungsort) auferlegen bei ihr einzuziehen, damit sie Unterhalt in Form von Naturalien leistet? Wo wäre hier die Grenze der Zumutbarkeit meinerseits? Gibt es hier einen Richtwert für die Entfernung Wohnung-Universität?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Zitat Zitat von lessi-z Beitrag anzeigen
    - Müsste sie mir genau die Differenz zahlen die mir von Bafög abgerechnet wird, oder müsste sich das separat nach Düsseldorfer Tabelle berechnen? (Bäfog geht ja eigentlich eigentlich von einem geringeren monatlichen Bedarf aus, deshalb sollte mein Anspruch dementsprechend eigentlich höher sein oder? )
    Der Bedarf des BaföGs hat mit dem Unterhalt nach dem BGB nichts zu tun. Er zeigt nur an, welcher Bedarf durch das Einkommen deiner Mutter gedeckt ist. Einen Unterhaltsanspruch hat ein auswärtig untergebrachter Student von 640€ im Monat.
    Zitat Zitat von lessi-z Beitrag anzeigen
    - Kann sie mir (trotz Studium, dem Fakt das ich schon 5 Jahre einen eigenen Hausstand führe, und einer Entfernung von über 40km zu meinem Ausbildungsort) auferlegen bei ihr einzuziehen, damit sie Unterhalt in Form von Naturalien leistet? Wo wäre hier die Grenze der Zumutbarkeit meinerseits? Gibt es hier einen Richtwert für die Entfernung Wohnung-Universität?
    Einen Richtwert hierfür gibt es nicht. Fakt ist aber auch, dass 40 km "keine Entfernung" sind. Sie könnte es also von dir durchaus verlangen. Wie lange du jetzt alleine wohnst, spielt keine Rolle.

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