Meine Tochter lebt z.zt. bei meinem Ex-Mann; sie hat in seinem Wohnort ein Studium begonnen. Ob und wann sie in eine WG o.ä. zieht, ist unbekannt.
Nun habe ich ein Problem mit der Unterhaltsberechnung und bitte um Hilfe.
Variante 1)
Einem Studenten stehen 640€ abzgl Kigeld zu; der Rest wird nach Einkommen der Eltern aufgeteilt -> ergeben sich für mich 158€.
Variante 2)
Da sie ja bei einem Elternteil lebt, wird Unterhalt nach der Düsseldorfer Tab. berechnet - dort stehen bei meiner Einkommensgruppe 312€. Zahle ich das oder wird dieser Beitrag auch umgerechnet nach Einkommen der Eltern?
Herzlichen Dank für Erklärungen
Richtig ist, dass sich der Unterhaltsbedarf einer Volljährigen, so lange sie noch im Haushalt eines Elternteils wohnt, nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle richtet (Variante 2). Falsch ist, dass du den Unterhaltsbedarf nur nach Maßgabe deines Einkommens ermittelst. Richtig ist, dass dein Einkommen und das Einkommen des Kindesvaters zusammengerechnet werden und aus dieser Summe wird der Unterhaltsbedarf ermittelt. An diesem Unterhaltsbedarf haben sich dann Mutter und Vater nach Maßgabe ihrer Einkünfte anteilig zu beteiligen. Dies gilt also auch dann, wenn das volljährige Kind noch im Haushalt eines Elternteils wohnt. Diese Regelung trifft ab dem 18. Lebensjahr des Kindes zu.
Gruß Chiemsee
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