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Thema: Unterhalt erst nach 18 Jahren

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.09.2009
    Beiträge
    1

    Standard Unterhalt erst nach 18 Jahren

    Hallo zusammen,
    kürzlich bekam ich nach 18 Jahren einen Anruf.
    Ich wäre Vater eines Sohnes.
    Der Unterhalt zahlende Vater hat jetzt erst einen Vaterschaftstest machen lassen, da der Sohn nun noch studieren will.
    Er ist dem Test nach nicht der Vater.
    Nun möchte die Mutter von mir Unterhalt, weil dann nur noch ich in Frage kommen könne.
    Wer kann mir sagen wie ich mich verhalten soll ?
    Ich meine ohne Test kann man mir ja viel erzählen.
    Wie ist die Rechtslage in so einem nicht alltäglichen Fall ?

    Vielleicht kann jemand so helfen bevor ich zum Anwalt muss.

    Danke
    Kawa1

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.11.2007
    Beiträge
    1.341

    Standard

    Du wirst zu einem Anwalt müssen.
    Fakt ist dass Du erst mal einen Vaterschaftstest machen lassen solltest bevor hier überhaupt was von Dir gefordert werden kann.
    Unterhaltsrechtlich kann es nämlich durchaus sein, dass Du zahlen musst, aber da spielen so viele Faktoren rein, dass das ohne Anwalt sicher nicht ratsam ist.
    Im übrigen ist der Sohn wenn er denn Dein Sohn ist, Dein Ansprechpartner. Er ist volljährig und muss sich um künftigen Unterhalt selbst kümmern. Die Mutter hat da keinerlei Ansprüche an Dich
    Der bisher zahlende könnte ggf. einen Schadenersatzanspruch haben aber wie gesagt, geh zum Anwalt und lass Dich beraten, das ist allemal billiger als jetzt auf alle Forderungen ohne Rechtsbeistand einzugehen
    Gruss Andy

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