Hallo brauche einmal Hilfe.Bin geschieden,jetzt neu verh.Meine Kids leben bei mir.Sohn 15 bekommt 300€ unterhalt vom vater,tochter 19 jahre in ausbildung bei 310€ ausbildungsgeld.Muss der vater noch unterhalt zahlen für tochter?sein verdienst ca 2.200€ mein verdienst zwischen 550-700 €.
Der Vater muss für die Tochter keinen Unterhalt mehr zahlen, da sie ihren Bedarf selbst deckt (unter der Voraussetzung, dass die Tochter noch Kindergeld bezieht). Ansich hat die Tochter Anspruch auf Unterhalt i.H.v. 476,-€ abzüglich volles Kindergeld mit 164,-€, so dass ein offener Bedarf verbleibt i.H.v. 312,-€. Von dem Ausbildungsgeld der Tochter i.H.v. 310,-€ sind 90,-€ abzusetzen für ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Dies ist ein Pauschalbetrag, den der Auszubildende abziehen kann. Dann verbleiben 220,-€ Eigeneinkommen zuzüglich Kindergeld mit 164,-€. In der Summe macht dies 384,-€. Also verfügt die Tochter über einen höheren Betrag als ihr an Unterhalt zustehen würde. Dadurch deckt sie ihren Unterhalt selbst und hat keinen Unterhaltsanspruch mehr dem Vater gegenüber. Sollte die Tochter kein Kindergeld mehr beziehen, würde ihr ein Unterhaltsanspruch zustehen i.H.v. (312,-€ = offener Bedarf abzüglich 220,-€ Eigeneinkommen=) 92,-€. Du selbst bist nicht zum Unterhalt verpflichtet, da dein Einkommen unter dem Selbstbehaltsbetrag i.H.v. 1.100,-€ liegt.Ich hoffe, deine Frage ist damit ausreichend beantwortet.
Gruß Chiemsee
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