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Thema: Habe ich auch eine Auskunftspflicht über meine Einkünfte gegenüber meinem Ex-Mann

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Habe ich auch eine Auskunftspflicht über meine Einkünfte gegenüber meinem Ex-Mann

    Mein Sohn ist diesen Monat 18 geworden. Mein Ex-Mann zahlt seit 2 Jahren gar keinen Unterhalt für ihn.
    Jetzt hat er einen Anwalt beauftragt, dass ich Auskunft über meine Einkünfte und die meines Mannes (bin seit 5 Jahren wieder verheiratet) geben muss, ebenso über unsere Vermögensverhältnisse.
    Weiss jemand ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Du musst nur Deine Einkünfte, nicht die Deines Mannes nachweisen und dies auch nicht Deinem Ex Mann sondern Deinem Sohn.
    Anhand der Einkünfte beider Elternteile kann dann der Unterhaltsanspruch für den Sohn ermittelt werden.

    Geht der Sohn noch zur Schule und wohnt er bei Dir ??

    Gruss Andy

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