Hallo und Guten Tag!
Ich habe einige Fragen zum "Unterhalt ab 18" und hoffe die Fachleute hier im Forum können mir helfen.
Meine Situation: Bin Ende August 2009 18 Jahre geworden. Habe bis August von meinem leiblichen Vater (bin nichtehelich) Unterhalt nach der "Düsseldorfer Tabelle" bekommen und zwar lt. Unterhaltstitel zu 190%, das waren in meinem Fall bis dato 476.- Euro. Die 50% Kindergeld (= 82.-Euro) sind hier bereits abgezogen. Seit August zahlt mein Vater jedoch keinen Unterhalt mehr.
Ich habe eine weiterführende Schule zum 31.07. abgebrochen und bin seit 01.08. bei der AfA als "ausbildungsplatzsuchend" gemeldet. ALG/HartzIV etc. bekomme ich nicht. Da ich zum Herbst 2010 eine Ausbildung beginnen möchte, will ich die Wartezeit mit Bundeswehr überbrücken und werde voraussichtlich ab 1.10.09-30.6.10 meinen Grundwehrdienst ableisten. Höhe des (voraussichtlichen) Soldes: 1.-3. Mo.= 282.-, 4.-6. Mo. = 305.-, 7.-9. Mo. 328.- Euro.
Ich lebe derzeit zusammen mit meiner Mutter, meinem Stiefvater + meinem 4jähr. Bruder. Meine Mutter hat ein eigenes Einkommen von 400.- netto im Monat (Minijob).
Meine Frage:Steht mir Unterhalt zu? Wenn ja in welcher Höhe (ungefähr)? Was muss/kann ich tun um meinen Vater zur Zahlung zu überreden? Bekomme ich hier evtl. Hilfe, z.B. vom Jugendamt? Wird das Einkommen meiner Mutter oder meines Stiefvaters angerechnet?
Das waren viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe doch, dass mir jemand - auch wenn's WOE ist - weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
Grüßle
hallifax
Dein Vater hat zu Recht die Unterhaltszahlungen eingestellt. Ein Schulabbruch muss nicht über Unterhalt finanziert werden. Deine Mutter, bei der du wohnst, muss dich mit durchbringen. Warum jobst du nicht ? Während deiner Wehrdienstzeit bist du auch nicht unterhaltsberechtigt. Der Wehrsold wird als ausreichend gewertet bei Vollverpflegung. Das ist anerkannte Rechtsprechung. Frühester Zeitpunkt bei deinem Vater nach Unterhalt zu fragen ist, wenn du eine Ausbildung begonnen hast und nach Abzug deiner Ausbildungsvergütung immer noch ein offener Unterhaltsbedarf bestehen sollte. Sorry.
Gruß Chiemsee
DANKE für Deine Antwort!
O.K. Dann werd ich das Thema mal vorerst ruhen lassen und erst im nächsten Herbst bei Ausbildungsbeginn wieder zur Sprache bringen.
BTW: Wo muss ich hin um meinen Anspruch dann geltend zu machen?
Gleich zum Rechtsanwalt oder irgendeinem Gericht?
Oder reicht zunächst mal ein netter Brief an den Herrn Papa, zu dem ich eigentlich bis jetzt ein recht spannungsfreies Verhältnis habe ... sollte möglichst auch so bleiben ...
Grüßle
hallifax
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