
Zitat von
Chiemsee
Du schuldest deiner Tochter eine vollständige, abgeschlossene Ausbildung. Deine Tochter hingegen ist verpflichtet diese Ausbildung einschließlich Schulausbildung "zügig" zu durchlaufen. Bei den großen Pausen, die deine Tochter einlegt, riskiert sie, dass du unter Umständen frei werden könntest von deiner Unterhaltsverpflichtung. Dies gilt es zu klären. Sie soll dir Rede und Antwort stehen, aus welchen Gründen sie die weiterführende Schule abgebrochen und einen anderen Schulbesuch auf das nächste Jahr verschoben hat. Eine gewisse zeitliche Pause (von ca. 3 Monaten) zwischen 2 Ausbildungsabschnitten müssen dem Kind zugebilligt werden. Aber nicht solch lange Abstände. Was macht sie in der Zwischenzeit ? Sie ist verpflichtet in der Überbrückungszeit (wenn länger als 3 Monate) zu versuchen ihren Unterhalt durch Job`s selbst voll oder teilweise sicherzustellen. Das Kindergeld hat sie ja auch noch. Ich würde sie zunächst zur Stellungnahme auffordern, am besten schriftlich. Und dann würde ich in Erwägung ziehen, natürlich in Abhängigkeit von ihrer Stellungnahme, die Unterhaltszahlungen zumindest in der Übergangszeit bis zur Aufnahme der weiteren Schulausbildung einzustellen mit der Ankündigung, dass du die gewillt bist Unterhaltszahlungen bei Aufnahme des weiteren Schulbesuches erneut aufzunehmen. Aber beachte bitte, dass du nur dann so vorgehen kannst, wenn es keinen Unterhaltstitel (Urteil etc.) gibt. Sonst kann sie den Unterhalt per Gehaltspfändung vollstrecken. Sollte es einen Titel geben, musst du eine Abänderungsklage bei Gericht erheben.
Gruß Chiemsee
Gruß Chiemsee
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