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Thema: Unterhalt trotz Schulabbruch?

  1. #1
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    Standard Unterhalt trotz Schulabbruch?

    Hallo zusammen,
    ich habe da mal ne Frage.....
    Meine Ex und ich sind seit Jahren geschieden und meine Tochter lebt bei der Kindesmutter.
    Meine Tochter ist 19 und hat nach der normalen Schulzeit eine neue weiterführende Schule besucht. Diese hat Sie abgebrochen und wollte nach einem Jahr auf eine andere Schule. Das widerum hat sie nun an Akta gelegt und möchte sich nun nächstes Jahr um die Schule bemühen.
    Ich war noch nie bis heute unterhaltsrückständig, aber bin ich verpflichtet immer weiter zu Zahlen????

    Hat meine Tochter nicht auch Pflichten.

    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Stone

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Du schuldest deiner Tochter eine vollständige, abgeschlossene Ausbildung. Deine Tochter hingegen ist verpflichtet diese Ausbildung einschließlich Schulausbildung "zügig" zu durchlaufen. Bei den großen Pausen, die deine Tochter einlegt, riskiert sie, dass du unter Umständen frei werden könntest von deiner Unterhaltsverpflichtung. Dies gilt es zu klären. Sie soll dir Rede und Antwort stehen, aus welchen Gründen sie die weiterführende Schule abgebrochen und einen anderen Schulbesuch auf das nächste Jahr verschoben hat. Eine gewisse zeitliche Pause (von ca. 3 Monaten) zwischen 2 Ausbildungsabschnitten müssen dem Kind zugebilligt werden. Aber nicht solch lange Abstände. Was macht sie in der Zwischenzeit ? Sie ist verpflichtet in der Überbrückungszeit (wenn länger als 3 Monate) zu versuchen ihren Unterhalt durch Job`s selbst voll oder teilweise sicherzustellen. Das Kindergeld hat sie ja auch noch. Ich würde sie zunächst zur Stellungnahme auffordern, am besten schriftlich. Und dann würde ich in Erwägung ziehen, natürlich in Abhängigkeit von ihrer Stellungnahme, die Unterhaltszahlungen zumindest in der Übergangszeit bis zur Aufnahme der weiteren Schulausbildung einzustellen mit der Ankündigung, dass du die gewillt bist Unterhaltszahlungen bei Aufnahme des weiteren Schulbesuches erneut aufzunehmen. Aber beachte bitte, dass du nur dann so vorgehen kannst, wenn es keinen Unterhaltstitel (Urteil etc.) gibt. Sonst kann sie den Unterhalt per Gehaltspfändung vollstrecken. Sollte es einen Titel geben, musst du eine Abänderungsklage bei Gericht erheben.
    Gruß Chiemsee
    Gruß Chiemsee

  3. #3
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    Frage Unterhalt trotz Schulabbruch

    Zitat Zitat von Chiemsee Beitrag anzeigen
    Du schuldest deiner Tochter eine vollständige, abgeschlossene Ausbildung. Deine Tochter hingegen ist verpflichtet diese Ausbildung einschließlich Schulausbildung "zügig" zu durchlaufen. Bei den großen Pausen, die deine Tochter einlegt, riskiert sie, dass du unter Umständen frei werden könntest von deiner Unterhaltsverpflichtung. Dies gilt es zu klären. Sie soll dir Rede und Antwort stehen, aus welchen Gründen sie die weiterführende Schule abgebrochen und einen anderen Schulbesuch auf das nächste Jahr verschoben hat. Eine gewisse zeitliche Pause (von ca. 3 Monaten) zwischen 2 Ausbildungsabschnitten müssen dem Kind zugebilligt werden. Aber nicht solch lange Abstände. Was macht sie in der Zwischenzeit ? Sie ist verpflichtet in der Überbrückungszeit (wenn länger als 3 Monate) zu versuchen ihren Unterhalt durch Job`s selbst voll oder teilweise sicherzustellen. Das Kindergeld hat sie ja auch noch. Ich würde sie zunächst zur Stellungnahme auffordern, am besten schriftlich. Und dann würde ich in Erwägung ziehen, natürlich in Abhängigkeit von ihrer Stellungnahme, die Unterhaltszahlungen zumindest in der Übergangszeit bis zur Aufnahme der weiteren Schulausbildung einzustellen mit der Ankündigung, dass du die gewillt bist Unterhaltszahlungen bei Aufnahme des weiteren Schulbesuches erneut aufzunehmen. Aber beachte bitte, dass du nur dann so vorgehen kannst, wenn es keinen Unterhaltstitel (Urteil etc.) gibt. Sonst kann sie den Unterhalt per Gehaltspfändung vollstrecken. Sollte es einen Titel geben, musst du eine Abänderungsklage bei Gericht erheben.
    Gruß Chiemsee
    Gruß Chiemsee
    Gibt es für den Zeitraum "3 Monate" einen gesetzlichen Hintergrund ? Mein Sohn (18) hat nämlich auch vor sich erstmal ne Auszeit bis nächstes Jahr zu gönnen.

  4. #4
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    Beitrag AW: Unterhalt trotz Schulabbruch?

    Hallo allerseits,
    ich habe auch ein aktuelles Anligen meine Stieftochter hat Hauptschule abgeschlossen dann Realschulabschluß gemacht und dann Fachhochschule begonnen. Nach acht Wochen keine Lust mehr und die Fachrichtung gewechselt . O.k. dachten mein Mann (Kindesvater) und ich gut sie soll es machen wenn es der Zukunft dient. Weihnachten vergangenes Jahr hat die Tochter alles abgebrochen und sich abgemeldet in der Schule mit 17 Jahren. Wir waren verärgert und zahlten dennoch den Unterhalt versuchten aber mehrmals sie dazu zu bewegen irgend etwas zu tun. Die Tochter dachte aber nicht drann nun kam immer wieder mit neuen Ausreden . Sie macht nix nur Urlaub. Nun hat sie mit den Abitur begonnen und im Oktober wird sie 18 Jahre. Ich will nun wissen wenn sie wieder alles hinschmeißt muß ich dennoch Zahlen? Die Kindesmutter hat einen Titel unbefristet. Die Tochter will jedenfalls Geld von uns es stehe ihr zu.
    Danke schon mal rubi7

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