Hallo,
bin neu hier und hätte folgende Frage:
Mein Sohn ist 21 Jahre alt, wohnt bei mir und hat nach dem Realschulabschluß auf der FOS das Fachabi mit Ach und Krach geschafft (nach Wiederholung der 12. Klasse wegen Faulheit).
Erst wollte er nach dem Abi studieren, dann doch lieber eine Ausbildung machen - allerdings gab es im Juli keine passenden Lahrstellen mehr. Nun will er doch wieder studieren - aber vielleicht auch nicht und lieber ein Jahr gammeln.
Am liebsten würde ich ihn vor die Tür setzen, damit er endlich mal Verantwortung für sich übernehmen muss.
Nun meine Frage:
Sind wir - mein Exmann und ich - dann weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Mein Exmann zahlt Barunterhalt (Geld geht allerdings an mich) und ich Naturalunterhalt, da mein Sohn bei mir wohnt. Kindergeld bekommt mein Sohn bisher als Taschengeld.
Bekommt er weiterhin Kindergeld wenn er jetzt weder studiert noch eine Ausbildung macht?
Vielen Dank für die Antwort
chimena
Er wird erstmal nichts an Kindergeld bekommen, so lange er sich nicht um eine Anstellung oder Ausbildungsstelle bemüht. Dazu gehört auch die Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit, die Voraussetzung dafür ist, das Kindergeld weiter geleistet wird. Wenn sich der Sohnemann eine schöpferische Pause gönnen will, dann soll er das doch machen. In der Zeit müssen aber dein Ex-Mann und du keine Unterhalt leisten. Mit Eintreten in die Volljährigkeit kann dem Sohn zugemutet werden, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen.
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