Hallo,

(gleich nach der ersten, hier meine zweite Frage)

hat jemand Tips zu folgender Konstallation, wenn man versucht das bereinigte Nettoeinkommen für den Einsatzbetrag (bzw. die Kontrollberechnung) eines nicht privilegierten Kindes/Unterhaltsberechtigten (über 21 Jahre) zu ermitteln?

Die Grundlagen der Berechnung des bereinigten Einkommens sind soweit klar, aber es stellt sich die Frage:

Der Unterhaltspflichtige ist neu verheiratet. Ergibt sich eine Minderung wegen der Unterhaltsansprüche der neuen Ehefrau, die dazu führt, dass sich der "Einsatzbetrag" verringert? Oder ist das egal?

Die Ehefrau ist aufgrund des Unfalls zu 50 % schwerbehindert, Merkzeichen G und zu 100 % erwerbunfähig. Ergibt sich daraus, dass der "Einsatzbetrag" des Unterhaltspflichtigen verringert wird? Wenn ja, bemisst sich die Höhe nach dem Betrag, den auch das Finanzamt anerkennt?

Der Unterhaltspflichtige hat ein privilegiertes Kind mit der neuen Ehefrau. Ergibt sich daraus bei der Berechnung des "Einsatzbetrages" eine Minderung. Und wie bemisst sich dieser Betrag, soweit es den geben sollte? Entspricht er dem Tabellenbetrag lt. Düsseldorfer Tabelle basieren auf dem bereinigten Nettoeinkommen? Und wenn ja, ergeben sich dann aus den Unterhaltsansprüchen von minderjährigem Kind, Ehefrau und dem volljährigen Kind keine Herauf-/Herabstufungen?

Ich bin für jeden Tip dankbar.

Grüße
oohpss