Hallo brauch ma Hilfe,
Mein sohn 20 aus geschiedener Ehe hat eine abgeschlossene
Berufsausbildung und möchte ab mitte September die Techniker
Schule in Vollzeit besuchen, und eventuell die Meisterprüfung dran hängen.Meister BAFÖG hat er beantragt und möchte aber trotz allen Unterhalt von mir.Muß ich Zahlen ???
Zumal er sagt das er nur den Statlichen Zuschuß in Anspruch nehmen möchte und nicht das Dahrlenen vom Meister BAFÖG.
Danke im vorraus.
Gl1500
Nach meiner Meinung dürftest du weiterhin unterhaltsverpflichtet sein, da ein Sachzusammenhang besteht zwischen der absolvierten Ausbildung und der angestrebten Weiterbildung. Es gibt im Gesetz nämlich die Verpflichtung zur Zahlung von sogenanntem Weiterbildungsunterhalt. Ob er verpflichtet werden kann aus dem staatlichen Zuschuss auch das Darlehn in Anspruch nehmen zu müssen, bezweifle ich. Ich würde zunächst abwarten in welcher Höhe ihm ein staatlicher Zuschuss bewilligt wird und außerdem kann von ihm aufgrund seines Alters verlangt werden, dass er durch einen Nebenjob einen gewissen Betrag (ca. 100,-€) selbst dazuverdient. Dies wird von Studenten, die ebenfalls vollzeitig tätig sind, in der Regel auch verlangt und dürfte durchaus angebracht sein.
Gruß Chiemsee
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