hallo,
ich hab da mal eine frage und zwar folgendes:
ich habe 2005 abitur gemacht, anschließend ein fsj und in dieser zeit hat mein vater noch unterhalt gezahlt. dann habe ich im august 2006 meine ausbildung zur hotelfachfrau begonnen und ab diesem zeitpunkt hat mein vater sofort die unterhaltszahlung eingestellt. nun möchte ich ein studium zur sonderschulpädagin machen und mein vater ( der mittlerweile in der schweiz lebt) möchte keinen unterhalt zahlen, obwohl er ja während meiner erstausbildung keinen unterhalt gezahlt hat. für meine schwester, die auch schon studiert zahlt er ohne murren.
kann ich meinen vater mit der begründung, dass er mir keine finanzielle unterstützung während der ausbildung ermöglicht hat, nun dazu zwingen es zumindest bei meinem studium zu tun?
nein kannst. Du nicht.
Du hast eine Ausbildung und in dieser Zeit hast du ja auch Einkünfte gehabt. Also durfte Dein Vater die Unterhaltszahlungen an Dich einstellen. Sonderpädagogik hat mit Deiner Erstausbildung nichts zu tun somit ist Dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig Dir gegenüber.
aber er hat noch nie eine ausbildung finanziert.
musste er ja auch nicht weil Du in der ersten Ausbildung selbst verdient hat und damit ist er raus. Nur wenn Dein Studium auf der bisherigen Ausbildung aufbauen würde könnte man es versuchen. Du kannst Deinen Vater doch nicht ewig zur Kasse bitten. Du hast auch Pflichten und eine davon ist zügig eine Ausbildung zu machen. Alles was danach kommt ist Privatvergnügen und muss selbst finanziert werden.
müchte ihn ja auch nicht ewig zur kasse bitte nur dass er zumindest eine ausbildung finanziert und bei der ausbildung musste ich auch ausbildungsbeihilfe beantragen, da es finanzielle sonst nict möglich gewesen wäre
und damit hast Du eine Ausbildung und das was Du jetzt planst baut auf der ersten Ausbildung nicht auf. Du hast keinerle Ansprüche mehr auf Unterhalt.
We wäre es denn wennDu Denen Vater enfach mal fragst ob er vellecht frewllg was zu schesst.
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