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Thema: Unterhaltspflicht bei Krankheit und kein Einkommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhaltspflicht bei Krankheit und kein Einkommen

    Hallo, ich bin neu hier im Forum, aber ich weiß mir derzeit keinen Rat und deshalb wollte ich mal meine Frage hier absetzen, in der Hoffnung eine Antwort zu erhalten.
    Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der volljährig ist und ab September wieder nach Düsseldorfer Tabelle seinen Unterhalt fordert. Jedoch ist mein Mann seit zwei Jahren schwer krank geworden und kann seine Selbständigkeit nicht mehr nachgehn und ist seit 1,5 Jahren ohne jeglichem Einkommen zu Hause. Er bekommt vom Staat keine Unterstützung. Ist er nun von der Unterhaltspflicht befreit, oder wie muß mein Mann dem Sohn klarmachen, dass er keine U-Leistung mehr treffen kann, selbst ein Schreiben aufsetzen oder gleich über Rechtsanwalt. Oder wo muß er sich hinwenden, um seine Situation klarzulegen. Weiter habe ich die Frage, ob es mich treffen kann, dass ich die Zahlung vornehmen muß, obwohl ich nichts damit zu tun habe, es war vor meiner Zeit und wir haben keine Gütertrennung, es sind eh nur Schulden da.
    Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Antworten.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Unterhalt setzt beim Unterhaltsberechtigten Bedürftigkeit und beim Unterhaltsschuldner Leistungsfähigkeit voraus. Die Leistungsfähigkeit bei deinem Mann scheint nicht gegeben zu sein, womit sich keine Unterhaltszahlungen ergeben.

    Unterhalt Leistungsfähigkeit - finanzielle Leistungsfähigkeit

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Vielen Dank für die Info. Das hilft, somit kann mein Mann den Sohn anschreiben, ohne Bedenken zu haben. Hoffe ich.
    LG Miraculex

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