+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Prüfung nicht bestanden, habe ich anspruch?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.07.2009
    Beiträge
    1

    Standard Prüfung nicht bestanden, habe ich anspruch?

    Hallo,

    Vater und Mutter: berufstätigt, geschieden
    Sohn: 19 Jahre, hat seine Ausbildungs-prüfung nicht bestande und muss diese in einem halben Jahr wiederholen.

    Muss Unterhalt gezahlt werden?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Wenn du die Prüfung nicht bestanden hast, dann musst du ja noch Zeit dranhängen, in der du dich weiter in Berufsausbildung befindest und in der deine Eltern eine Unterhaltspflicht haben

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 07.12.2010, 13:00
  2. Fos Probezeit nicht bestanden
    Von AnyOne im Forum Kindergeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.01.2010, 19:01
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 26.09.2009, 04:18
  4. Habe ich Anspruch? Bin mir nicht ganz sicher...
    Von Nesta im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.08.2009, 13:31
  5. Klausur nicht bestanden-Rückzahlung
    Von Johnny im Forum Rückzahlung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.03.2009, 13:19

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein