Hallo!
Würde euren Rat brauchen. Ich lese euch fleißig und lese immer wieder das einem volljährigen Kind 640,- EUro Unterhalt zustehen wenn diese studieren und dies auch auf Kinder übertragen werden kann wenn sie sich einfach eine eigene
Wohnung nehmen. Wie rechne ich dabei die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld an was ist wenn das Geld beim Sohn nie reicht? Mein Sohn ist 22 und im 2.Ausbildungsjahr.
Hallo
das ist einfach. Sein Nettoeinkommen einschl. Weohnachts- und Urlaubsgeld plus das Kindergeld, dass Du natürlich an ihn weiterleiten musst. Das zählt Du zusammen ziehst 90 € Taschengeld ab. Und wenn dann weniger als 640 € rauskommen muss der Rest bis zu 640 € von beiden Elternteilen gezahlt werden.
Allerdings wenn er nicht mit Deinem Einverständnis ausgezogen ist und ihr ihm weiterhin kostenfreies Wohnen und Essen anbietet dann hat er keine Ansprüche mehr auf Bares.
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Wenn ich das ganze jetzt richtig verstehe steht ihm kein Unterhalt zu wenn er mit seiner Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld minus 90,-Taschengeld noch 640,-Euro überbehält. Von diesen 640,- Euro müßte er dann seine Miete, die Nebenkosten und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Hätte er denn noch Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe oder Wohngeld oder muß er sich jetzt wirklich nach der Decke strecken.
BAB also Berufsausbildungsbeihilfe könnte er versuchen. Die Einkommensgrenzen kenne ich nicht genau. Ansonsten ist *nach der Decke strecken* angesagt.
Gruss Andy
Hallo!
Nochmals Danke für die Antwort. Ich glaube er hat sich das alles viel einfacher vorgestellt.
Gruß Luzi
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