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Thema: Unterhalt an Volljährige Tochter

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt an Volljährige Tochter

    Hallo,

    Ich habe mich gerade hier im Forum angemeldet.
    Bin also noch "unerfahren" hier.

    Ich habe eine Frage, und hoffe dass mir hier im Forum jemand behilflich sein kann.

    Ich habe eine 18 jährige Tochter, die bei meiner Ex-Frau lebt.
    Sie hat Ihren Hauptschulabschluss gemacht. Ging danach in eine BIJ Schule, um Ihren Notendurchschnitt zu verbessern.
    Jetzt mit 18 will Sie in eine 2 jährige "Kinderpflegeschule" gehen.Danach wird Sie eine staatlich anerkannte Kinderpflegerin.

    Nun zu meiner Frage: Ist Sie durch den Besuch dieser Kinderpflegeschule noch Priviligiert?
    Zählt diese Schule immer noch zur allgemeinen Schulausbildung?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    nein sie ist nicht mehr priviligiert. Sie hat sogar Anspruch auf BAföG weil sie eine schulische Ausbildung macht. Das ist erst mal zu beantragen und Dir nachzuweisen. Zusammen mit dem Kindergeld ist das dann voll vom Unterhalt in Abzug zu bringen.

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo Andy,

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Aber ich habe bei uns in der Umgebung versch. Jugendämter angerufen, die eine sagte fast das gleiche wie Du.
    Aber die andere sagte, dass die Tochter bei dieser Berufsfachschule ja kein Geld bekommt. Deshalb sei Sie noch Priviligiert.
    Ich habe echt keine Ahnung mehr.
    Es muss doch für jedes Jugendamt das gleiche gelten. Oder?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    es gilt immer das gleiche nur gibt es eben Sachbearbeiter mit Ahnung und solche mit weniger davon.
    Lass Dich nicht irre machen Prviligiert ist sie solange sie eine allgemeinbildende Schule besucht also Haupt oder Realschule bzw. Gymnasium. Sie macht nun aber eine Ausbildung, zwar auf einer Schule aber das ist in dem Fall egal.
    Sie ist nicht mehr priviligiert und Geld kann sie ja schließlich bekommen nämlich BAföG.

    Gruss Andy

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    3

    Standard

    Hallo Andy,

    Ich möchte Dir herzlich für Deine kompotente Antwort danken.

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