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Thema: Anspruch auf Unterhalt nach Rausschmiss und Verlängerung des Studiums?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Beitrag Anspruch auf Unterhalt nach Rausschmiss und Verlängerung des Studiums?

    Hallo,
    hoffe, man kann mir weiterhelfen....

    Seit nunmehr 2 Monaten wohne ich bei meinem Freund, dem ich keine Miete, allerdings die Nebenkosten zahlen muss. Ich selbst bin 22 Jahre alt und verdiene jeden Monat aufgrund eines Studentenjobs ganz unterschiedlich, zwischen 300 und 1000 € pro Monat, ca. 6000 € im Jahr.Ich bin im 6. Semester und habe aufgrund meines Studentenjobs, dem Fahrticket und einem Praktikum, dass ich im Herbst absolviere, mein Studium um ein Jahr verlängert. Das Bafögamt verweigert mir daher die Zahlung, da ich das Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließe. Mein Vater ist in Rente, hatte aber einen sehr guten Job und wird eine sehr gute Rente bekommen, in die ich leider keinen Einblick habe, meine Mutter ist Hausfrau. Mein Kindergeld bekomme ich von meinen Eltern, Unterhalt wollen sie nicht leisten.
    Besteht die Möglichkeit den Unterhalt einzuklagen oder habe ich damit eher geringfügige Chancen? Wenn ja, werden für solche Fälle Anwälte vom Amt gestellt?
    Vielen Dank für die Antwort!
    ladyofaflower

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    1.341

    Standard

    als Unterhaltsempfänger bist Du verpflichtet Deine Ausbildung bzw. das Studium zügig durchzuziehen, dazu gehört eben auch das in der Regelstudienzeit zu machen. Für Bummeln oder ein Jahr verlängern müssen Deine Eltern nicht aufkommen. Auch BAföG kommt dafür ja nicht auf.
    Du hast einen Job mit 6000 € im Jahr und bekommst das Kindergeld das sind dann 7968 € jährlich
    Dein Bedarf als Student liegt bei 640 € monaltich somit 7680 € jährlich. Also ist Dein Bedarf gedeckt und Unterhalt nicht mehr zu zahlen.
    Du kannst natürlich klagen aber ob das eine gute Idee ist wage ich zu bezweifeln, denn es fördert nicht wirklich das Verhältnis zu Deinen Eltern und das könnte außerdem heftig nach hinten losgehen wenn Du verlierst und auch noch die Kosten der Gegenseite abstottern musst.

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