Guten Tag!
Mein Sohn wird in diesem Monat 18 Jahre alt und befindet sich im 1. Ausbildungsjahr einer kaufmännischen Ausbildung. Gemäß einer Bescheinigung seines Arbeitgebers beträgt sein Netto-Einkommen 389,57 €. Ob Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld gezahlt wird, ist mir nicht bekannt.
Nach meinen bescheidenen Kenntnissen beläuft sich mein bereinigtes Einkommen als Beamter auf 1966,57 €; im Einzelnen:
Monatlicher Netto-Verdienst: 2.260,30 €
Zuzügl. Vermögenswirksame Aufwendungen: 40,00 €
Abzügl. private Krankenversicherung 230,23 €
Abzügl. 5 % berufsbedingte Aufwendungen,
somit 1966,57 €.
Weitere Einnahmen/Ausgaben (Vorteil des mietfreien Wohnens o. ä., Weihnachts- und Urlaubsgeld) gibt es nicht.
Der gegnerische Anwalt verlangt jetzt eine weitere monatliche Pauschale von 150,00 €.
Das kann doch wohl nicht sein, oder???
Muss ich noch was zahlen, und wenn ja, wie viel?
Vielen Dank für die Unterstützung –
und ein großes Lob an die „Macher“ dieses Forums!!!
Harry
Hallo
also erstmal sind ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig. In welcher Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile. Das wird zusammen gezählt und dann in der Stufe der Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut.
Der Bedarf für den Volljährigen rechnet sich so.
Nettogehalt 389,57
abzüglich 90 € Taschengeld
zuzüglich Kindergeld 164,00
ergibt anzurechnendes Einkommen 463,57 €
Dieser Betrag wird vom Bedarf abgezogen und sollte dann tatsächlich noch ein Restbedarf bleiben ist dieser von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Einkünfte zu zahlen.
Gruss Andy
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