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Thema: Anspruch auf Unterhalt/ Lehre

  1. #1
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    Standard Anspruch auf Unterhalt/ Lehre

    hallo,
    mein volljähriger Sohn erhält bis jetzt von seinem Vater 210€ Unterhalt. Er lebt bei mir ( Mutter) im Haushalt. Im September fängt er eine Lehre an, er wird im 1. Lehrjahr 400,-€ bekommen. Steht ihm dann noch Unterhalt zu?

  2. #2
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    Standard

    wenn die 400 netto sind dann wohl kaum. Zuzurechnen ist ihm nämlich auch das Kindergeld und dann hätte er 564 € Damit ist sein Bedarf gedeckt.

  3. #3
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    Hallo!
    Man liest öfters "Bedarf".
    Sind das die 497,-- € aus der Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle? Ist dieser Bedarfsbetrag feststehend, oder ist er mit irgendwelchen Einkommensgrenzen des Unterhaltsverpflichteten verbunden?
    Danke!

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ja, der Bedarf ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Die Einkommensgrenzen sind dabei die einzelnen Stufen in der DT, da sich je nach Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ein unterschiedlicher Unterhaltsbedarf des Kindes ergibt. Die 497 € sind dabei der Bedarf, den ein Kind hat, wenn der Unterhaltspflichtige ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.301-2.700 hat. Hiervon ist das komplette Kindergeld zu kürzen, also 164€, womit sich ein Zahlbetrag von 333€ ergeben würde.

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