Hallo,
meine Frage brennt und ich wäre heilfroh, wenn mir jemand helfen kann:
Ich habe zwei Kinder,
eins, 19 Jahre, lebt bei mir, das andere, 17 Jahre neuerdings bei dem Vater.
Beide sind zukünftig noch recht lange in den Schulen,Studium und erhalten kein Ausbildungsgeld.
Mein Exmann verdient 2200€ Netto, ich 1100 Netto.
Ich bin Teilzeitkraft und kann meine Stelle bzw. den Beschäftigungsumfang NICHT aufstocken.
Wie berechnet sich der Unterhalt?
Danke für eure Antwort.
Luise2
Hallo Luise,
in eurem Fall müsst ihr mit einem Betrag von 3300€ in die Düsseldorfer Tabelle gehen und die einzelnen Bedarfe ermitteln. Diese sind dann anhand der Verhältnisse des Einkommens an die Kinder zu zahlen, weobei jedes Kind schon dem Elternteil den Unterhalt durch Kost und Logos erhält.
Bei dir stellt sich die Frage, ob dein Nettoeinkommen von 1100 € schon bereinigt ist, um mögliche berufsbedingte Aufwendungen. Wenn nicht, könnte es passieren, dass dein Einkommen zu gering ist, um Unterhalt zu leisten, da dein Selbstbehalt von 1000e gefährdet würde. Andererseits könnte man von dir verlangen, dass du eine Vollzeitstelle annimmst, möglicherweise die Arbeitsstelle wechselst.
LG
Tinchen
Hallo Tinchen,
ich bin froh, dass ich mit meiner Qualifikation überhaupt eine so gute Stelle habe. Gerade in der heutigen Marktlage.
Selbst wenn ich eine Ganztagsstelle anstreben würde aber keine erhalten würde, kann ich doch mit 1100€ bereinigt keinen Unterhalt leisten?!
Werde ich denn weiter Unterhalt für das Kind erhalten, das bei mir lebt (19J), da doch jeder ein Kind hat?
Viele Grüße
Luise2
Nein Du wirst keinen Unterhalt bekommen. Wenn überhaupt dann das volljährige Kind selbst. Du hast da keine Ansprüche mehr das Geld geht voll und ganz an den Volljährigen.
Hallo Andy,
es ist doch nun egal, wer in meinem Haushalt den Unterhalt bekommt, mein Kind oder ich. Das, glaub nur mal, ist schon seit 2 Jahren gut geregelt.
Ich habe mich in dieses Forum eingeloggt um ein rechtmäßig richtiges Rechenbeispiel zum Unterhaltsrecht zu erhalten.
Schließlich möchte man ja auch einem 19 Jährigen ersparen, bei seinem Vater den Unterhalt einzuklagen. Das ist ja nun in jedem Fall beiderseitig zu vermeiden!
Mir geht es hier um Fairness, und sonst um Nichts!
Luise2
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