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Thema: Exmatrikuliert worden, habe ich dennoch noch Unterhaltsanspruch??

  1. #1
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    Standard Exmatrikuliert worden, habe ich dennoch noch Unterhaltsanspruch??

    Hallo,
    ich bin im März 25 geworden, habe bisher an einer Uni studiert (dort auch mittlerweile eine kleine Wohnung, da das Wohnheimzimmer nur bis zum 6. Semester zu mietem ging) und bin gerade kurz vor der Exmatrikulation, weil ich eine Klausur zum zweiten mal nicht bestanden habe und mir kein Drittversuch genehmigt wurde!
    Ich habe mein Studium sehr ernsthaft betrieben, sogar aus eigener Tasche Nachhilfekurse bezahlt um diese Klausur zu bestehen leider war ich dann zu nervös und bin erneut durchgefallen. Nun möchte ich an einer FH weiterstudieren, bräuchte aber hierfür weiter die Unterstützung meiner Eltern.
    Ich bekomme kein Kindergeld mehr, zahle Krankenversicherung, meine Studiengebühren und jobbe nebenher.
    Bisher zahlen beide Elternteile (geschieden) einen Anteil von 320€, sind Sie auch weiterhin verpflichtet mir diesen Teil auszuzahlen?

    Davon hängt es bei mir nämlich ab ob ich mein Studium bis Ende durchziehen kann oder ganz abbrechen muss um eine Ausbildung anzufangen

    Ich wäre froh wenn mir jemand helfen könnte!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Hast du denn schon eine Ausbildung oder ist das Studium deine Erstausbildung? Sogar, wenn du jetzt auf die FH wechselst, dürftest du weiterhin deinen Anspruch auf Unterhalt haben. Wenn deine Eltern aber zusammen 640€ gezahlt haben, dann wurde ja dein Nebeneinkommen nicht angerechnet. Entweder ist dies zu gering oder schlichtweg vergessen. 640€ ist der volle Bedarf eines Volljährigen, auswärts untergebrachten Studenten.

  3. #3
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    Standard

    Hallo erstmal,
    und danke für Antwort.
    Ja das Studium ist meine Erstausbildung.
    Ich verdiene knapp 350€ im Monat, in wieweit wird dass denn angerechnet?
    Meine Eltern setzen sich damit leider wenig auseinander weswegen ich jetz nachfrage

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