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Thema: Was steht ihm zu? 19jähriger Studium abgebrochen,fordert Unterhalt v. Vater

  1. #1
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    Ausrufezeichen Was steht ihm zu? 19jähriger Studium abgebrochen,fordert Unterhalt v. Vater

    Der Fall ist folgender.
    Der fast 20 jährige Sohn meines Mannes lebte vom 10.-17. Lebensjahr bei uns im Haushalt.
    Die Mutter bezahlte keinen Unterhalt. Als der Junge Kleidung für ein Praktikum benötigte, hat mein Mann die Mutter angerufen und gefragt ob sie etwas beisteuert.
    Nach 2 Wochen teilte uns der Sohn mit das er nun zu seiner
    Mutter ziehen würde.
    Sie hat meinem Mann gesagt, das sie sich nun um ihn kümmern wolle, weil er bei uns nicht ausreichend versorgt würde.
    Die Emotionen die in mir und meinem Mann hochkamen will ich nun nicht schreiben aber es hat weh getan.
    Ich habe ihn neben unseren beiden eigenen Töchtern versorgt und mich um alle schulischen Belange gekümmert.
    Mein Mann hat der Mutter als der Sohn bei ihr war, 100 € überwiesen und das Kindergeld bekommen. Als der Sohn 1 8 war hat er nur noch 50€ bekommen.
    Seidem hagelt es regelmässig Briefe von ihr. Mein Mann müsse weiterhin zahlen und er lege ihm Steine in den Weg.
    Aber er hat sein Studium nach 2 Wochen abgebrochen. Das erfuhren wir erst Weihnachten 2008. Der Sohn hat den Kontakt zu uns ganz abgebrochen. Als wir ihn Weihnachten bei den Großeltern getroffen habe, hat mein Mann ihm angeboten uns zu besuchen. Aber er meldet sich nicht.
    Nur seine Mutter schreibt und fordert für ihn.
    Mein Mann ist genervt und antwortet ihr nicht, er will nicht streiten.
    Mein Mann verdient ca. 1900€ Netto. Ich ca. 300€
    Wir haben eine behinderte Tochter mit 8 und eine 6 jährige.
    Miete zahlen wir 895€ warm. Es sind 4 Zimmer von dem eines leer steht, das war D´s Zimmer gewesen. Ein billigere Wohnung ist nicht zu finden. Wegen der Selbstständigkeit meines Mannes sind wir auch Ortsgebunden.
    Das mein Mann im Moment nichts zahlen muss weil der Sohn zuhause ist, weiss er.
    Nur was steht dem Jungen tatsächlich zu wenn er wieder in Ausbildung ist? Was die Mutter verdient wissen wir nicht. Sie ist wieder verheiratet.
    Wie soll sich mein Verhalten? Soll er zum Anwalt gehen? Oder soll er die Mutter nur auf Infomationen aus dem Net hinweisen?
    Normales Reden ist mit beiden nicht Möglich. Nur den Großeltern teilt er mit was er gerade tut. Aber die wollen sich nicht zwischen die Fronten stellen.
    Wie sich verhalten ohne sich etwas zuschulden kommen zu lassen?
    Ich sage jetzt schonmal Danke!
    Sarahmaus
    Geändert von Pikary (22.03.2009 um 12:44 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ich fasse den Sachverhalt kurz zusammen:
    volljähriger Sohn (derzeit ohne Ausbildung)
    2 Töchter
    Einkommen: Netto 1.900€

    Düsseldorfer Tabelle

    Im Grunde würde der Unterhalt nach der 2. Einkommensgruppe gerechnet. Da dann aber der Bedarfskontrollbetrag von 1.000€ unterschritten würde, wird der Unterhalt nach der 1. Einkommensgruppe gerechnet (Einkommen bis 1.500€: )

    432€ volljähriger Sohn (wenn in Ausbildung)

    Von diesem Betrag ist noch das Kindergeld in voller Höhe zu kürzen sowie die Ausbildungsvergütung, sofern sie 90€ übersteigt. Wenn der Sohn keine Ausbildung macht, muss kein Unterhalt gezahlt werden!

    Ich denke aber, dass der Selbstbehalt Deines Mannes deutlich höher liegen wird, aufgrund der behinderten Tochter, so dass der Unterhalt für den volljährigen Sohn geringer ausfallen wird.

  3. #3
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    Danke für die Antwort

    Falls er eine Ausbildung beginnen sollte.
    Kann mein Mann dann verlangen, das der Junge seine Ausbildungsvergütung offen legt?
    Und dann wird doch auch noch das Einkommen der Mutter berücksichtigt?
    Wenn sie Unterhalt verlangen, dann muss mein Mann doch die Möglichkeit haben das einzusehen, bevor er zu Kasse gebeten wird.
    Bisher gab es nie einen Titel. Wir haben es immer aus freien Stücken überwiesen.
    Mein Mann will 150€ zu einer neuen Brille zusteuern. Soll er das lassen bis wieder Unterhaltsanspruch besteht?

    Vielen Lieben Dank für die Antworten

  4. #4
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    Ja, natürlich kann er verlangen, dass die Ausbildungsvergütung offen gelegt ist, schließlich bildet sie ja eine Grundlage bei der Unterhaltsberechnung.

    Der Unterhalt ist von beiden Elternteilen aufzubringen. Die Mutter wird dies dann aber wahrscheinlich schon durch den Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis machen.

    Wenn Bedarf nach einer Brille besteht, dann sollte natürlich nicht bis zur Klärung über den Unterhaltsanspruch gewartet werden (aus meiner Sicht!). Ich bezweifel aber, dass es eine Brille für >150€ sein muss...

  5. #5
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    Danke für deine Antwort
    Die Brille hat er ja auch schon bekommen. Und meinem Mann wurde eine Kopie der Rechnung von 432 Euro geschickt.
    Der hielt das für den Wahnsinn und würde eben die besagten 150 dazulegen.

    LG Linda

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