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Thema: Anspruch auf Unterhalt / Berrechnung

  1. #1
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    Ausrufezeichen Anspruch auf Unterhalt / Berrechnung

    Hallo,
    mein Sohn (18) ist ausgezogen ohne irgend etwas zu sagen, er war plötzlich weg, nun erhielt ich ein Schreiben vom Rechtsanwalt wegen Forderung von Unterhalt

    Unterhaltsbedarf = 640 Euro abzüglich seines Einkommens von der Ausbildungsstelle........Ich soll ihm Unterhalt bezahlen in Höhe von ca.400,00 Euro (Kindergeld incl.) zusätzlich soll ich auch die Kosten der Unterbringung (Berufsschule) bezahlen.

    Frage, kann jetzt eigentlich jeder einfach so ausziehen wenn er erwachsen ist und seine Eltern für den eigenen Hausstand in Zahlung bitten ?

    Ich habe ein unbereinigtes Nettoeinkommen von ca 2000,00 Euro bin verheiratet und habe noch zwei Kinder unter 10 Jahren, bin verheiratet, mein Frau hat einen Minijob 400,00 Euro, inwieweit können wir zu welchen Zahlungen herangezoge werden, wie hoch, was verbleibt uns ?

    Danke für Eure Hilfe

    MSDJ

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Ob er auszieht oder nicht. Mit Volljährigkeit sind die Eltern zu Barunterhalt verpflichtet und ja, der Bedarf eines Volljährigen liegt bei 640€. Davon wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen sowie die Ausbildungsvergütung (gemindert um 90€). Wenn Ihr aber noch 2 weitere Kinder hab dann ist es gar nicht möglich, den Bedarf von 640€ (abzgl. der genannten Beträge) zu decken. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass noch die Kosten der Unterkunft von Euch getragen werden müssen, diese sollten mit dem Barunterhalt abgegolten sein.

    Ich würde dringend empfehlen, einen Rechtsanwalt in dieser Sache zu besuchen. Ist ja auch schon ne linke Nummer des Sohnemanns, einfach auszuziehen und dann gleich einen Advokaten zu beauftragen

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