Hallo,
ich hoffe, dass mir hier jemand ne Antwort geben kann.
Mein Sohn wurde diesen Monat 18 jahre alt und lebt noch bei seiner Mutter.
Ich habe regelmäßig über 300 € Unterhalt für mein Kind bezahlt und habe nun ein nettes Schreiben vom Jugendamt erhalten.
Mein Sohn hat bereits im September 2008 eine Ausbildung begonnen und hat eine Ausbildungsvergütung von mehr als 300 € erhalten.
Jetzt wo er volljährig ist, soll ich laut Jugendamt wie folgt weiterhin Unterhalt zahlen:
Bedarf 640 €
abzüglich Kindergeld 164 €
abzüglich eigene Einkünfte 317 €
Restbedarf 159 €
Dieser Restbedarf soll im vollem Unfang von mir geleistet werden, da die Mutter von ihm Arbeitslosengeld II bezieht.
Ich weiß bereits, dass diese Bedarf von 640 € falsch ist, da er noch bei einem Elternteil wohnt und somit die Düsseldorfer Tabelle den Ausschlag gibt.
Meine Fragen:
1. Da er bereits noch in der Minderjährigkeit eine Ausbildung begann, kann hier die Ausbildungsvergütung mit in den Unterhalt eingerechnet werden?? Habe ich hier somit zuviel Unterhalt bezahlt ??
2. Ist es so, dass ich für den Restbedarf ALLEIN aufkommen muss, weil das andere Elternteil zur Zeit leistungsunfähig ist, diesen eigenen Restbefard aufzubringen??
Für die Antworten danke ich bereits im Vorraus
wenn der andere Elternteil nicht leistungsfähig ist musst Du tatsächlich den Restbedarf alleine zahlen. Allerdings nur bis max zu der Höhe wie Du aufgrund Deines Einkommens alleine zahlen müsstest. Außerdem Selbstbehalt von 1.100 €.
Da die Rechnung aber falsch ist wegen der auswäritigen Unterbringung dürfte das so oder so gegen Null gehen wenn Kindergeld und Ausbildungsvergütung abgezogen sind.
Du hast zwar seit Aufnahme der Ausbildung zuviel gezahlt aber verrechnen oder gar rückfordern geht nicht. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht .
Gruss Andy
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