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Thema: zahlt Vater zu wenig Unterhalt?

  1. #1
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    Standard zahlt Vater zu wenig Unterhalt?

    Hallo, es geht um folgende Situation: Ich bin gerade 19 geworden und studiere im 2.Semester, nebenbei mache ich eine Ausbildung und bekomme derzeit 434€ netto. Sowas geht, es ist aufeinander abgestimmt. Vorrangig bin ich an der Hochschule, aber ich habe einen Ausbildungsvertrag, es ist aber fast wie ein Stipendium.
    Ich lebe bei meiner Mutter, die nur etwa 900€ verdient. Mein Vater hingegen ist verheiratet und hat 2 weitere Kinder im Alter von 11 Jahren. Er ist in der Gastronomie tätig und verdient recht gut, ich würde sagen er hat Einnahmen in Höhe von 8000€ brutto monatlich. Jedoch muss er Miete für sein Restaurant in Höhe von 2500€ zahlen. Ware kauft er für etwa 2000€ ein und für 1 Mitarbeiter zaht er etwa 500€ Lohn.
    Mich interessiert nur der Zeitraum von 2002 bis jetzt. Er hat von da an monatlich 306€ Alimente gezahlt, seit diesem Monat hat er es auf 100€ gekürzt. Ich bin der Meinung, dass das zu wenig ist. Ich habe in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehe, doch ich weiß nicht, ob die 2500€ Restaurant-Miete von seinem Netto-Einkommen, was ich auf 5000€ schätze, abgezogen werden, da im Unterpunkt 3 der DT sowas in der Art steht. Kann mir das jemand beantworten? Ich wäre sehr dankbar!

  2. #2
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    Du rechnest völlig falsch. Du gehst vom Umsatz aus und das hat mit dem für den Unterhalt relevanten Einkommen nichts zu tun. Dein Vater muss nämlich auch noch Krankenversicherung und ggf. eine private Altersvorsorge zahlen.
    Das Einkommen bei Selbstständigen ermittelt sich aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Ich denke er müsste Dir nichts mehr zahlen denn Dir wird zusätzlich zu Deinem Netto auch das Kindergeld mit jetzt 164 € voll angerechnet. Da Du bei Deiner Mutter wohnst ist Dein Bedarf gedeckt. Dein Vater muss nämlich erst mal vorrangig für die jüngeren Kinder zahlen, die sind noch priviligiert, das bist Du nicht mehr weil in Ausbildung.

    Gruss Andy

  3. #3
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    Danke erst mal für die schnelle Antwort. Es geht mir aber vor allem um die Vergangenheit, sprich 2002 bis Juli 2008, als ich noch Schüler war.
    Wieso rechne ich denn falsch? Ich gehe doch von netto 5000€ aus. Meine Frage ist vor allem, ob seine Geschäftsmiete angerechnet wird.
    Wie würde es sich verhalten, wenn ich kein Geld mehr für die Ausbildung bekommen würde?

  4. #4
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    Du gehst von 5000 netto aus das ist aber nicht das netto. Er ist als Selbstständiger einkommensteuerpflichtig und die im Steuerbescheid ausgewiesenen Jahressummen der letzten 3 Jahre sind sein Einkommen. Da wird auch die Miete für das Lokal abgesetzt und die Sozialversicherungsbeiträge für den die Mitarbeiter. Außerdem muss er Steuer zahlen, die zählt auch nicht zu seinem Einkommen. Für die Vergangenheit hast Du keine Ansprüche Rückwirkend kann Unterhalt nicht geltend gemacht werden, erst ab dem Monat in dem er schriftlich zur Auskunft und zur Zahlung aufgefordert würde.

    Mensch halt die Füsse still, der zahlt was und ich denke anhand von dem was Du hier geschrieben hast müsste er gar nicht.

    306 € ist übrigens Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 gewesen also der Höchstbetrag. Er hat richtig und in voller Höhe gezahlt.

    Gruss Andy

  5. #5
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    Wo sind denn 306€ Höchsbetrag? 2008 war der Höchsbetrag meines Wissens 653€, davon müsste man noch das halbe Kindergeld abziehen.
    Zur Rückwirkung: Ich habe mal von einem Fall gelesen, bei dem die Mutter auf die Alimente des Vaters verzichtet hatte. Als das Kind dann 18 wurde, hat er diese gefordert und Recht bekommen, der Vater musste nachzahlen.

  6. #6
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    Höchstbetrag ist Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle es sei denn Dein Vater wäre Millionär. Außerdem wohnst Du bei der Mutter damit kein Anspruch auf die 640 für auswärts wohnende Kinder.
    Das Kindergeld wird ab Volljährigkeit voll angerechnet.
    Und Deine Mutter hat ja nicht verzichtet wenn er monatlich 306€ bezahlt hat.
    Ich denke Du willst Deinen Vater abzocken das wird nicht klappen. Habe grad selbst hier so einen Fall erlebt jetzt hockt der Junge Mann und seine Schwester auf 1100 € Gerichtskosten und Anwaltskosten des Vaters. Da wird sicher demnächst der Gerichtsvollzieher zu Besuch kommen und denen alles unterm Hinter wegpfänden was geht und das zu Recht.

  7. #7
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    Bei der Düsseldorfer Tabelle, die ich habe, steht Stufe 10 4701-5100€ Nettoeinkommen und ein Zahlbetrag von 653€ für Kinder ab 18.
    Trotzdem spart er durch mich einiges, denke ich, denn die Ausbildung brauche ich nicht unbedingt, von daher könnte ich da auch auf die 434 verzichten und die müsste er im Prinzip fast komplett zahlen.

  8. #8
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    das versuch mal. Wenn Du das machst zerrt er Dich zu Recht vor Gericht und Du hast keinerlei Ansprüche mehr wegen Verwirkung. Auch Väter haben Rechte und glaub nicht das Du damit durchkommst.
    Aber versuchs doch

  9. #9
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    Das kann ja wohl nicht sein. Dann hätte ja keiner mehr Anspruch auf Unterhalt, der keine Ausbildung bekommt.
    Mich wundert es jedenfalls, warum Du eine andere Düsseldorfer Tabelle als ich hast oder ich rechne immer noch falsch. Aber Anspruch auf die insgesamt 640€ hat jeder Studierende, von daher wird da auch keiner vor Gericht "gezerrt".

  10. #10
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    nichmal ganz klar 640 ist der Bedarf nur für auswärts wohnende Studenten Du wohnst bei der Mutter also Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Vorrangig sind die jüngeren Kinder Deines Vaters erst dann kommst Du. Vom Bedarf wird das volle Kindergeld und Deine Ausbildungsvergütung abgezogen. Der Rest ist von beiden Elternteilen zu leisten. Deine Mutter erbringt für Dich Unterhalt indem sie Dich bei ihr wohnen lässt. Dein Vater zahlt was willst Du eigentlich ??

    Es wird ja wohl irgendwann auch Zeit dass Du auf eigenen Füssen stehst . Wenn Dir die Kohle nicht reicht, dann frag doch Deinen Vater einfach mal ganz freundlich ob er mehr gibt, müssen tut er nicht.

    Und wenn Du es nicht glaubst such Dir einen Anwalt lass den schreiben und klage und dann geh damit baden

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