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Thema: Rückwirkende Aufrechnung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage Rückwirkende Aufrechnung

    Habe heute eine ganz spezielle Frage.
    Mein Sohn 22 erhält jetzt Bafög und dieses rückwirkend seit Oktober 08. Er hat eine rückwirkende Nachzahlung bekommen.Diese beläuft sich auf ca. 600 Euro.
    Jetzt meine Frage. Kann ich den zuviel gezahlten Unterhalt den ich seit Oktober bezahlt habe ,zurückzufordern und den Betrag mit dem in Zukunft zu bezahlendem Unterhalt verrechnen.
    Ich habe ihm seit Oktober den Unterhalt so gezahlt habe wie wenn er kein Bafög bekommen hätte,also 226 Euro, und laut neuer Berechnung brauche ich nur noch 99 Euro zu zahlen.
    Also hätte ich ihm ab Oktober nur diesen Betrag zahlen müssen.
    Für mich wichtig, da der Sohn sich weigert ,er hätte das Geld schon ausgegeben.Danke in voraus Gruß lammpie

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Habe im Forum gelesen, daß man rückwirkend das Bafög vom Unterhalt abziehen kann,da ich in dieser Zeit ja zuviel Unterhalt bezahlt habe ,mein Sohn hat ja auch rückwirkend das Bafög ausbezahlt bekommen .Ist das so richtig oder nicht.
    Das ist für mich sehr wichtig, weiß da jemand Bescheid.
    Für eine baldige Auskunft wäre ich sehr dankbar Gruß Lammpie

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