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Thema: Nicht erziehungsberechtigter Vater....

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Nicht erziehungsberechtigter Vater....

    Mein Mann zahlt für seinen nicht ehelichen Sohn Unterhalt, außerdem ist er nicht erziehungsberechtigt. Nun wird dieser 18 Jahre alt. Beginnt im Sommer eine Ausbildung. Die Mutter, bei der der Sohn lebt, steht in einem Arbeitsverhältnis.
    Frage: Muss mein Mann weiterhin den Unterhalt bezahlen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Ja, dein Mann ist weiterhin Barunterhaltspflichtig, so lange sich der Sohn in Ausbildung befindet. Das Einkommen des Sohnes wird aber auf den Unterhalt angerechnet und dein Mann kann vom Unterhaltsbetrag den vollen Kindergeldbetrag abziehen.

    Klausi
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  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    und ab Volljährigkeit ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet das heisst der Sohn muss beide Elternteile zur Auskunft über Einkommen auffordern und dann rechnen ob ihm noch was zusteht,

    Gruss Andy

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Zitat Zitat von Andy61 Beitrag anzeigen
    und ab Volljährigkeit ist auch die Mutter zu Barunterhalt verpflichtet das heisst der Sohn muss beide Elternteile zur Auskunft über Einkommen auffordern und dann rechnen ob ihm noch was zusteht,

    Gruss Andy
    Ja, das stimmt. Die Mutter kann aber den Barunterhalt mit dem Naturalunterhalt verrechnen, deswegen habe ich das nicht erwähnt. Vom Prinzip her müssen beide Eltern "bar" zahlen.

    Müsste beispielsweise die Mutter 150 Barunterhelat leisten, so könnte sie entgegenbringen, dass das volljährige Kind bei Ihr wohnt und der Wohnanteil der Höhe entspricht. So hätte sie ihren Unterhaltsteil erfüllt.

    Klausi
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