GUTEN TAG
sorry habe wohl zu frueh geklickt vorher
folgendes
meine tochter macht ein fernstudium
130euro kostet das im monat
sie hat einen 400 euro job und bekommt vom vater 300euro unterhalt
da ich nur geringfuegig verdiene
wir bekommen keine hilfe vom staat
nun hat der vater geheiratet
steht ihr weiterhin unterhalt zu??
tochter ist 23 jahre alt
danke fuer eine antwort
Geändert von Pikary (27.01.2009 um 12:34 Uhr)
Am Unterhalt für die Tochter ändert sich durch die Neuheirat des Vaters nichts.
vielen dank fuer die antwort
damit ist mir sehr geholfen
denn seine neue frau hat hier angerufen
und gemeint er waere gerade beim anwalt und er
haette genug bezahlt
falls er nun nichts mehr ueberweist kann meine
tochter zum anwalt gehen
vielen dank
sorry aber so einfach sehe ich das nicht.
Was hat denn die Tochter bisher gemacht und warum macht sie ein Fernstudium und kein Studium direkt an einer Uni ?
Hat sie schon eine Ausbildung und hat der Vater evtl. noch weitere Kinder ?
Was ist mit BAföG ??
Gruss Andy
meine tochter
hat den realschulabschluss gemacht
in einer abend schule
und nebenher den 400euro job
dann sagte der vater sie soll das abitur machen
er bezahlt das alles
da sie schwerpunkt latein macht bot sich die hamburgeraklademie an
er sagte er bezahlt die 130euo jeden m onat
fuer die schule zum laufenden unterhalt dazu
dann july08 stoppte er ohne etwas zu sagen die zahlungen an die schule
ok das haben wir dann ueberbrueckt
nun hat er am 30.12.08 geheiratet und zum 1.2.09 die unterhaltszahlungen eingestellt
er hat sonst keine kinder
er verdient sehr gut
meine tochter bekommt kein bafoeg und kein ahrtz 4 da sie aemter sagen er ist fuer sie zustaendig
ich bin geringverdiener 700euro im monat
kann sie also nicht unterhalten mit geld
leider bin ich schon 53 und da ist es sehr schwer ueberhaupt einen job zu bekommen
so nun was tun
ein rechtsanwalt wird wohl auch sehr teuer sein
daher meine frage
ob er weiterzahlen muss
danke
für einen Anwalt sollte es für Deine Tochter Prozesskostenhilfe geben .
Was den Unterhalt betrifft sehe ich das schon etwas schwierig denn die Tochter ist verpflichtet zügig eine Ausbildung oder Schule zu machen Mit 23 könnte sie das schon längst durch sein und wenn der Vater das nur mündlich erklärt hat , dass sie Abitur machen soll und sich das nicht belegen lässt, könnte eine Klage schwierig werden.
Gruss Andy
Geändert von Pikary (08.02.2009 um 21:40 Uhr)
ja danke fuer die auskunft
werden uns wohl beraten lassen
beim anwalt
ja es gibt kinder die sind schnell und andere langsamer
aber man sollte ihnen nicht den weg versperren
denn sie hat die ganze zeit nebenher gearbeitet
wir haben beide keine hilfe vom staat in anspruch genommen
vielen dank nochmals
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