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Thema: muss getrenntlebender Vater für arbeitslosen Sohn zahlen?

  1. #1
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    Standard muss getrenntlebender Vater für arbeitslosen Sohn zahlen?

    Die Situation ist diese:

    Wir sind getrennt lebend, 2 Söhne (18 und 21) leben bei mir, einer geht noch zur Schule, der Andere ist arbeitslos und bemüht sich auch nicht um eine Ausbildungsstelle oder Job, ist nicht mal beim Arbeitsamt als "suchend" gemeldet. Zur Zeit bekomme ich vom Vater nur Unterhalt für den Jüngeren.

    Unsere Einkommen betragen wie folst:

    Vater : Ca. 1550 Netto
    ich: Ca. 1250 Netto plus 1x Kindergeld

    Muss mein Mann auch für das arbeitslose Kind Unterhalt zahlen?
    Geändert von Pikary (08.05.2009 um 16:32 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Nein, wenn der Sohnemann nichts unternimmt, um eine neue Stelle zu finden, muss auch der Vater nichts für sein "Herumlungern" zahlen. Zwingende Voraussetzung wäre in diesem Fall, dass sich dein Sohn beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet.

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