hallo!
Ich habe einen Sohn, aus erster Ehe der in Ausbildung ist.
Er ist 21 Jahre, und selbst verheiratet und hat eine Tochter.
Sie suchen jetzt eine Wohnung.
Ich selbst, muss meinem Sohn aus 2. Ehe 245 euro Unterhalt leisten.
mein verdienst liegt bei 1550 Euro Netto.
Ich bin jetzt das 3. mal verheiratet und auch Unterhaltsplichtig gegenüber meiner Frau und Ihren 2 Kindern.
Meine Frage! muss ich gegenüber meinem 21 järigen Sohn aufkommen.
Unterhaltspflichtig bist Du nur Deinen Kindern gegenüber und zwar vorrangig. Deine neue Ehefrau und deren Kinder bleiben bei Unterhaltsansprüchen der leiblichen Kinder erst mal außen vor.
Was macht denn Dein Sohn beruflich ? Ist er in Ausbildung ?
Gruss Andy
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