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Thema: Rausschmiss, kommt nun die Mittellosigkeit?

  1. #1
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    Unglücklich Rausschmiss, kommt nun die Mittellosigkeit?

    Hallo zusammen,

    Als ältester Sohn einer 5 köpfigen Familie, arbeitet mein Vater nun besonders hart daran, mich raus zu werfen. Das alles beginnt mit kleinen Drohungen per SmS und Mails und endet mit dem Austauschen von Türschlössern usw.

    Die letzte Drohung wurde noch nicht umgesetzt aber ich fürchte stark, demnächst mal auf einer Parkbank zu Nächtigen <.<

    Er ist nicht gewillt mir Unterhalt zu zahlen, meine Mutter ist Hausfrau, kann also nicht zahlen und ich habe Anträge für Bafög und BAB abgeschickt, aber in einem Vorab-Infogespräch, habe ich etwas interessantes erfahren:

    Da ich ein Duales Studium mache, also weder ein richtiger Student bin, noch ein in der Handeskammer gemeldeter Azubi, habe ich kein Anrecht auf diese unterstüzungen.

    Ich bin 22 und wohne noch bei meinen Eltern.
    Ihrer Meinung nach, kann ich mit meinen 500€ im Monat leben...

    Was nun?
    An wen wende ich mich?
    Habe ich Anrecht auf Unterhalt und könnte ich diesen Anspruch geltend machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein ratloser Jungspund
    Geändert von Pikary (17.12.2008 um 14:08 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Anspruch auf Unterhalt hast Du sicherlich, wenn du dich in der Erstausbildung befindest.

    Probleme sind:
    -Wenn ihr eine fünfköpfige Familie seid, dann sind deine Eltern auch deinen Geschwistern zu Unterhalt verpflichtet, demnach könnte es passieren, dass der Unterhalt nicht möglich ist, da deine Eltern nicht genug verdienen könnten.
    -Dein Einkommen wird auf den Unterhalt angerechnet, so kann es auch passieren, dass Dir nichts mehr zusteht.

    Um das Szenario mal durchzuspielen, solltest Du Dich mal mit einem Rechtsanwalt/in beraten. Dies kannst du im Rahmen der Beratungshilfe machen:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...ungshilfe.html

    Wenn du von zu Hause raus musst, kannst Du beantragen, dass Kindergeld an Dich abzweigen zu lassen.

  3. #3
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    Ich habe mal ein wenig nach Informationen gesucht...

    Es ist davon auszugehen, dass mein Vater Unterhalt zahlen muss. Meine Schwester ist inzwischen ausgezogen und Finanziell nicht mehr von ihm abhängig.
    Sein Bruttoeinkommen liegt über dem, wie es sein müsste um nicht für meinen Unterhalt aufzukommen.
    Ich verdiene Netto 526,84€ im Monat und könnte mir davon wohl keine eigene Wohnung mit Verpflegung leisten.
    Gibt es Beratungsstellen für diese Fälle oder bleibt mir im moment wirklich nur der Anwalt, wobei ich nichteinmal wüsste woher ich einen mandatierten Rechtsanwalt bekähme. Ich werde mal zum Amtsgericht gehen.

    Meiner Meinung nach, würde das Gespräch mit dem Anwalt ja direkt in die Richtung einer Klage gegen die Eltern/den Vater gehen.
    Ich würde zunächst gerne erfahren, ob es irgendwelche Unterstüzungen gibt, die ich beanspruchen könnte, wobei mir hier ja die beiden offensichtlichen nicht zuzustehen scheinen, Bafög und BAB.
    Weiterhin wüsste ich gerne, auf wieviel Geld ich den Anspruch habe oder ob ich Anspruch habe, vielleicht reichen nach Gesetztesvorlage 526€ im Monat zum leben.
    Also, weiterhin gleich zum Richter?

    Danke und
    mit freundlichen Grüßen

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    so ist es auch nicht, dass gleich eine Klage kommt. Durch die Beratungshilfe kannst du dich vom Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten du hast. Es ist völlig egal, worauf du Anspruch hast, der Unterhalt der Eltern wird immer vorgezogen, so dass du immer am selben Punkt ankommst. Daher solltest du das mit der Beratungshilfe unbedingt in Anspruch nehmen.

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