+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Student, Vater verdient zuviel, Mutter zu wenig

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.10.2008
    Beiträge
    1

    Standard Student, Vater verdient zuviel, Mutter zu wenig

    Hallo, ich studiere, meine Eltern leben getrennt, ich habe eigenen "Haushalt", bekomme kein BAföG, da mein Vater zuviel verdient, er will aber Hälfte des BAföG Höchstsatzes (=Unterhalt) zahlen. Meine Mutter verdient zu wenig, um die volle andere Hälfte leisten zu können. Bekomme noch Kindergeld. Woher kommt der Rest zum Leben ? Wohngeld ? Sozialamt ?
    vielen dank schon mal ;-)
    Geändert von Andy24HH (20.10.2008 um 12:25 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    soweit ich weiß, muss dein vater nicht die hälfte des höchstsatzes zahlen sonder soviel, wie der anteil (aufgrund seines einkommens) an deinem unterhalt ist. wenn du bereits einen antrag gestellt hast, dann wird ja ausgerechnet, inwiefern die beiden einkommen deiner eltern in die bedarfsermittlung einfließen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Vater 7 monate zuviel unterhalt gezahlt
    Von Erdbeere1210 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.05.2011, 09:21
  2. Wenig BAfög//Vater Unterhaltspflichtig?
    Von jacker_J im Forum Bescheid und Rechtsbehelf
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 04.01.2011, 09:15
  3. Zahlt mein Vater zu wenig Unterhalt?
    Von Lilisyn im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 11.04.2010, 18:46
  4. Student + Azubine + wenig Geld= Wohnung + Wohngeld + Bafög
    Von Max85 im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 14.05.2009, 18:01
  5. zahlt Vater zu wenig Unterhalt?
    Von robertoprophet im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 02.02.2009, 21:52

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein