Hallo an alle hier im Form,
ich hoffe auf "wissende" die mir eine etwas kompliziert Frage
beantworten könne.
Volljährige zieht mit Freund in eine Wohnung( schwanger),
Freund verdrückt sich während der Schwangerschaft. Amt zahlt
für Mutter und Kind Wohnung und Unterhalt (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)Völljährige Mutter ist dauerhaft erwerbsunfähig
aufgrund psychischer Störungen seit Ihrem 14 Lebensjahr (konnte deshalb weder eine Schulausbildung beenden noch eine Lehrstelle
antreten),ist bis heute (jetzt 27) dauerhaft erwerbsunfähig und bezieht jetzt Grundsicherung.
Amt sagte uns (Eltern)wir wären Ihr und dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig und zahlten bis 2006.
Dann meldeten sie sich bei uns das volljähriger ja aufgrund Ihrer
"Behinderung" Kindergeld lebenslang zustünde welches wir sofort rückwirkend beantragen müssten da wir mit diesem KG unterhaltspflichtig seine..???Nach 7 Jahren kamen sie damit "um die Ecke". Wir müssen sofort rückwirkend alles abtreten, haben wir gemacht und über 8000 Euros gingen ans Amt zurück.
Die Grusi läuft jetzt normal weiter aber Unterhalt müssen wir jetzt nicht mehr zahlen auch da KG soll uns jetzt erhalten bleibe? da
wir ja erheblichen Betreuungsunterhalt leisten (wir leisten sozusagen betreutes Wohnen für u.Volljährige) da sie fast gar nichts alleine zustande bringen kann.Ihr Kind ist seit 3 Jahren bei uns in Vollzeitpflege.
Wieso jetzt vorher angeblich kein Unterhalt (da wir für sie mit Kind nicht Uh. seine, dann doch rückwirkend für 7 Jahre und jetzt doch wieder nicht???)
Gibts hier evtl jemanden der ein ähnlichen "Problem" hat?
Lg
Oheike
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