Für die neuberechnung des unterhaltes meiner volljührigen tochter benötige ich die verdienstnachweise meiner ex-frau.was pasiert wenn sie diese weder mir noch meinen anwalt aushändigt.
vielen dank im vorausm
gruß mustek
solange die Tochter diese Nachweise nicht bei der Mutter anfordert kann der Unterhalt nicht gerechnet werden. Da kann sie klagen und wird verlieren. Es müssen die Einkünfte beider Elternteile vorgelegt werden ob das dem jeweiligen Elternteil passt oder nicht ist egal.
Gruss Andy
meine tochter wohnt bei ihrer mutter und sie hat ihre mutter auch schon aufgefordert die verdienstnachweise vorzulegen,aber sie weigert sich.
gruß mustek
wurde Dir vom Anwalt der Tochter denn schon eine Unterhaltsberechnung vorgelegt und Du zur Zahlung aufgefordert ?
ja,aber nicht von meiner tochter,sondern vom anwalt meiner ex-frau.laut meiner tochter hat sie ihr aber keine vollmacht erteilt.das ergebniss war schon seltsam, den am telefon sagte mir meine ex,sie verdiene ca.1700euro und im schreiben von ihrem anwalt steht nur 1400euro.ich verdiene1800euro,laut anwalt verdiene ich aber 2100euro.jetz verstehst du sicher das ich das nachprüfen will,aber sie rückt ihre verdienstnachweise nicht raus.
okay dann verweise mal auf den Bschluss des OLG Stuttgart vom 12.12.2006 AZ 17 WF 286/06. Danach hat ein volljähriges Kind zur Bestimmung des Haftungsanteils auch das Einkommen der Mutter konkret vorzutragen und zu belegen.
Außerdem kann der Anwalt Deiner Ex von Dir fordern was er will. Die Tochter ist Dein Ansprechpartner und nur wenn sie einen Anwalt beauftragt hat und diesem eine Vollmacht erteilt hat kannst Du zur Auskunft und Zahlung aufgefordert werden. Der Anwalt der Ex kann schreiben und drohen soviel er will. Das ist nicht relevant. Erst wenn Deine Tochter eine Vollmacht erteilt und die Dir auch vorgelegt wird solltest Du reagieren
Gruss Andy
danke für die antwort
gruß mustek
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