Hallo, meine große Tochter beginnt im August eine Ausbildung zum Bachelor of Arts Business. Sie hat eine Ausbildungsvergütung von 738,-€. Ist ihr Vater bei diesem Bruttogehalt noch unterhaltspflichtig?
der Unterhalt richtet sich nach dem Nettogehalt Weihnachts- u. Urlaubsgeld sind einzureichnen. ebenso das Kindergeld. Wenn sie eine eigene Wohnung hat ist ihr Bedarf 640 € Liegt ihr Einkommen nach Abzug von 90 € Ausbildungsbedarf über diesem Betrag hat sie keinen Anspruch mehr. Wohnt sie noch bei der Mutter richtet sich der Bedarf nach dem Einkommen beider Elternteile Stufe 4 Düsseldorfer Tabelle. außerdem ist nicht nur der Vater sondern auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Gruss Andy
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