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Thema: Unterhalt b. Ausbildungsbeginn

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhalt b. Ausbildungsbeginn

    Hallo, meine große Tochter beginnt im August eine Ausbildung zum Bachelor of Arts Business. Sie hat eine Ausbildungsvergütung von 738,-€. Ist ihr Vater bei diesem Bruttogehalt noch unterhaltspflichtig?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    der Unterhalt richtet sich nach dem Nettogehalt Weihnachts- u. Urlaubsgeld sind einzureichnen. ebenso das Kindergeld. Wenn sie eine eigene Wohnung hat ist ihr Bedarf 640 € Liegt ihr Einkommen nach Abzug von 90 € Ausbildungsbedarf über diesem Betrag hat sie keinen Anspruch mehr. Wohnt sie noch bei der Mutter richtet sich der Bedarf nach dem Einkommen beider Elternteile Stufe 4 Düsseldorfer Tabelle. außerdem ist nicht nur der Vater sondern auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

    Gruss Andy

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