Hallo,
ich bin getrennt lebend, mein 15 jähriger Sohn lebt bei seinem Vater, der 11 jährige bei mir in meinem, mir allein gehörendem Haus, für das der Vater allerdings die Kreditzahlungen aus den in der Ehe aufgenommenen Darlehensverträgen allein leistet weil die Bank ihn aufgrund fehlendem Einkommen meinerseits nicht freistellt. Ich verfüge im Moment über keinerlei Einkünfte, außer dem Kindergeld erhalte ich keinerlei Zahlungen. Ist der Vater der Kinder zum Unterhalt des bei mir lebenden Kindes verpflichtet oder rechnet sich das gegenseitig auf?
Mit freundlichen Grüßen
benzi
Du hast Anspruch auf Trennungsunterhalt von deinem Mann. Inwieweit man die Darlehenszahlungen als Unterhalt werten kann, klärt am besten euer Anwalt (für die Scheidung braucht ihr ohnehin einen).
Dein Sohn hat Anspruch auf Unterhalt von dir.
Deine Tochter hat Anspruch auf Unterhalt von ihrem Vater.
Die beiden Ansprüche können nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Da du einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet bist, unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit (§ 1603 BGB), um den Mindestunterhalt (334 €) für ihn sicherzustellen.
Da du einem minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig bist, unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegen
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
benzi
Lesezeichen