hallo.bitte um schnelle hilfe!
wer kann mir weiterhelfen.
ich bin im arbeit und habe einen zeitvertrag von insgesamt 6 monaten.ich bin zu unterhalt verpflichtet.
meine frage ist:
darf das jugendamt an meine überstunden dran und von was wird
der unterhalt berechnet.vom brutto oder netto lohn.
besten dank im voraus.
mfg
maik78
Geändert von maik78 (12.06.2008 um 15:33 Uhr)
hallo maik,
auch die überstunden werden mit beim unterhalt draufgerechnet. antscheidend ist nas nettoeinkommen, welches du erwirtschaftest.
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