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Thema: Unterhaltsregelung wenn ein Kind 18 geworden ist .

  1. #1
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    Lächeln Unterhaltsregelung wenn ein Kind 18 geworden ist .

    Hallo! Ich bekomme für meine Zwillinge Unterhalt ,aber nicht den vollen Satz da mein EX schon vorher 2 Kinder hatte und nach meinen Kindern auch noch zwei Kinder bekommen hat.Jetzt ist ist sein erstes Kind 18 geworden und fällt aus der Unterhaltsreglung raus . Wird der Unterhalt für das Kind was 18 geworden ist auf die anderen Kinder verteilt. Lara 15

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Unterhaltsregelung wenn ein Kind 18 geworden ist .

    Verteilt wird erstmal nichts, da ja jedes Kind seinen eigenen Anspruch auf Kindesunterhalt hat. Dass sein Kind volljährig geworden ist, bedeutet hat nicht zwangsläufig, dass es keinen Unterhalt mehr erhält. Befindet es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, so besteht weiterhin Unterhaltsanspruch.

  3. #3
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    Lächeln AW: Unterhaltsregelung wenn ein Kind 18 geworden ist .

    Hallo Pikary ! Möchte mich erst mal für eine Antwort bedanken.Ich lasse den Unterhalt übers Jugendamt laufen , da der Kindsvater damals erst nicht zahlen wollte. Der zuständige Mitarbeiter teilte mir schriftlich mit , das ein Kind volljährig geworden ist und keinen Volljährigenunterhalt geltend macht.Wie wird der Unterhalt von diesem Kind dann umgelegt. MFg Lara 15

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: Unterhaltsregelung wenn ein Kind 18 geworden ist .

    Erhältst du denn gerade wieder Unterhalt von deinem Ex oder erst einmal nur Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt? Das ist hier auch keine Sache von "zahlen wollen". Wenn deine Kinder minderjährig sind, dann muss der Vater auch dafür zahlen, und zwar die Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei sein Selbstbehalt gewahrt sein muss.

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