Habe wieder einmal eine Frage.
Mein Lebenspartner zahlt Miete,NK , Unterhalt,Kleidung etc. für mich und meine Kinder.
Mich lass ich mal aussen vor.
Meine Kinder sind minderjährig ( 9 - 12- 13 ) der Vater zahlt einen MINIMUM an Unterhalt.
Da ich ja meit meinem Partner zusammen lebe,erwartet der Staat,dass ER für uns aufkommt.
So weit so " gut " .....
Wenn er schon für alles aufkommen muss,kann er diese Kosten denn auch steuerlich irgendwie geltend machen???
Der Vater kann immerhin 1,5 Kinder absetzen,obwohl er fast NICHTS zahlt.
Wo ist da die Gerechtigkeit den Männern gegenüber,die den Staat entlasten (da dieser ja nun NICHT für die Bedürftigen aufkommen muss) und auch noch die leiblichen Väter sich drücken????
Gibt es MÖglichkeiten?????
Denke ,diese Frage interessiert auch andere Männer,die eine Frau mit nicht eigenene Kindern hat.
Vielel lieben Dank vorab.
Was sagt denn das Finanzamt?
Bei den Finanzbehörden gibt es des Chance, sich beraten zu lassen. Oder ein Steuerberater (meist teuer).
Egal welche Infos Du jetzt und hier bekommst; die Finanzverwaltung die für Deinen Lebensgefährte zuständig ist bei der er die Kinderfreibeträge geltend machen wird, ist entscheidend.
Und das Einkommensteuergesetz ist ein sehr kompliziertes Gesetz; Du bzw. Ihr braucht den Segen der Finanzverwaltung!![]()
Vorab klären:
Wer erhält das Kindergeld für die Kinder?
Macht der Kindesvater Kinderfreibeträge bei der Steuer geltend?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Den Partner kann die Unterhaltsaufwendungen für dich steuerlich geltend machen (§ 33a EStG).
Da der "Stiefelternteil" (dein Partner) und du nicht verheiratet seit, liegt kein Kindschaftsverhältnis vor. Er hat somit keinen Anspruch auf die Kinderfreibeträge. Den Unterhalt kann er aber auch nicht steuerlich geltend machen, da du Anspruch auf Kindergeld für deine Kinder hast.
Wenn der leibliche Vater seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt, kannst du in deiner Steuererklärung den vollen Kinderfreibetrag beantragen. Ohne eigenes Einkommen bringt dir das aber nichts.
Wenn der leibliche Vater nur für 80 € leistungsfähig ist, kommt er aber 1. seiner Unterhaltsverpflichtung zu 100% nach und hat 2. ebenfalls nichts vom Kinderfreibetrag. Sich über den Kinderfreibetrag aufzuregen, bringt also überhaupt nichts.
Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit nach, so darf der ihm zustehende Kinderfreibetrag auch dann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn sein Beitrag zum Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist (BFH-Urteil vom 12.4.2000, VI R 148/97 und BFH-Urteil vom 25.7.1997, VI R 113/95).
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