Mein Partner ist für 3 minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe unterhaltsverpflichtet. Jetzt haben wir selber noch 2 Kinder bekommen und ich möchte den Kindsunterhalt gerecht aufteilen lassen, sodaß alle 5 Kinder ihren Anteil bekommen (nach Düsseldorfer Tabelle und Altersstufen).
Bisher zahle ich für meine Kinder alles allein, weil er kein Geld mehr übrig hat (gerade Selbstbehalt bleibt über).
Allerdings träte dann ein sogenannter Mangelfall laut Düsseldorfer Tabelle ein und wir könnten dann auch den Mindestunterhalt für die großen 3 Kinder nicht mehr gewährleisten.
Nun habe ich von der sogenannten gesteigerten Erbwerbspflicht gehört. Mein Mann arbeitet vollzeit, muß er dann trotzdem noch MEHR arbeiten? Und wird ggf. sein Selbstbehalt heruntergesetzt, weil ich ebenfalls ein volles Einkommen erwirtschafte?
Ich bin mit diesem Thema überfordert, weiß jemand Rat?
Oder muß ich etwa einen Anwalt einschalten?
Hallo patchworkmutter,
wenn dein Mann vollzeit arbeitet, dann geht er seiner Erwerbspflicht nach. Nur wenn die Möglichkeut bestünde, dass er einen Job bekommt, in dem er mehr verdient, müsste er diesen annehmen (theoretisch). Das lässt sich so pauschal aber nicht sagen. In der Regel reicht eine normale Vollzeitstelle aus.
Die Düsseldorfer Tabelle ist meines Wissens für 3 Personen ausgelegt. Da dein Partner für 5 Kinder Unterhalt leisten muss, könnte er in der Düsseldorfer Tabelle eine niedrigere Altersstufe für den Kindesunterhalt nehmen.
LG
Tinchen
Hallo,
Die aktuelle DT ist für zwei (!) untehaltsberechtigte Personen ausgelegt, was aber nichts an der Abstufung, wie sie Tinchen beschreibt, ändert
Gruß Kakadu59
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