Hallo liebe Mitbürger!
Ich bin momentan dabei, mich von meinem Lebensgefährten zu trennen. Nicht dass das schon schlimm genug wäre, jetzt muss ich mich natürlich auch um die finanzielle Situation kümmern
Ich selbst bin 21 Jahre alt, wohne noch mit ihm in einer 3 Zimmer Wohnung, beziehe bis Ende August Elterngeld (964 Euro) und danach (sollte ich keine Arbeit finden) Arbeitslosengeld I. Ich bin ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellte mit Berufserfahrung.
Meine Frage ist nun wie sich der Unterhalt berechnet.
Ich habe in der Düsseldorfer Tabelle nachschaut. Mein Freund hat ein Einkommen von monatlich netto 1400 Euro und unsere Tochter ist 10 Monate alt.
Dann wären es ja eigentlich 317 Euro. Nun steht dort aber was von Minderung, wenn Kindergeld bezogen wird. Das Kindergeld bekomme ich ganz. Ich muss ja ab nächsten Monat auch die Kita bezahlen.
Wie schaut es nun mit dem Unterhalt aus? In welche Höhe kann ich Unterhalt von meinem Lebensgefährten fordern?
Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen!
LG,
KleineFamilie
Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes würdest du einen Kindesunterhalt von 225 € verlangen können.
In der Tabelle hier: Düsseldorfer Tabelle 2010 und 2011 - Tabelle Unterhalt kannst du die Zahlbeträge ablesen, die nach Abzug des Kindergeldes gelten.
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