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Thema: berechnung nach gehalt des neuen ehegatten ?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    25.06.2011
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    1

    Standard berechnung nach gehalt des neuen ehegatten ?

    hallo liebe forenmitglieder ,
    ich habe leider nicht gefunden was ich suche.aber es ist auch viel zusammen gekommen .
    ich bin seit ca.einem jahr geschieden,habe aber meinem exmann alles überlassen.die firma ,haus ,autos alles .zur zeit der trennung war ich sehr lange in der klinik,leider denn wir haben 5 kinder die er mir mit seiner neuen frau seit 2 jahren entfremdet so das sie keinen kontakt wollen.ich habe alles versucht.
    ich bin auf arbeitssuche gegangen und habe es nun zu einer halben stelle geschafft.möchte natürlich mehr arbeiten.
    ich habe nun auch geheiratet und nun legt das gericht ,das einkommen meines mannes zugrunde um den kindesunterhalt zu berechnen.ich möchte für mich selber sorgen und dafür sorgen das ich mehr arbeit bekomme um unterhalt zahlen zu können.
    meine frage : ist es rechtens das mein mann nun auskünfte geben muss ?
    und das seine einkünfte mit berechnet werden können ?
    ich meine es kann doch nicht richtig sein das er nun wegen mir finanzielle einbußen haben soll.wofür er sein leben lang gearbeitet hat ? oder ich ihn verlassen muss ? bitte um hilfe . ich leide so sehr unter der trennung von meinen kidis habe keinen anwalt mehr ,weil ich es mir nicht leisten kann und möchte nicht einfach aufgeben .
    lg sylvi

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard AW: berechnung nach gehalt des neuen ehegatten ?

    Hallo sylvi,

    dein neuer Mann muss für deine Kinder nicht einstehen, da er in keinerlei rechtlicher Beziehung zu ihnen steht. Sein Einkommen wi´rd aber dafür herangezogen, um festzustellen, wie viel Einkommen dir bleibt, um Unterhalt zu leisten. Die gegenüber ist er nämlich als Ehegatte zu Unterhalt verpflichtet, was dich finanziell entlastet.

    LG

    Tinchen

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