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Thema: Unterhalt für Minderjährigen mit eigenem Einkommen

  1. #1
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    Frage Unterhalt für Minderjährigen mit eigenem Einkommen

    Hallo und guten Abend,

    mein Mann hat aus 1. Ehe einen 17jährigen Sohn für den er derzeit 302 Euro Unterhalt mtl. bezahlt. Der Sohn hat mehrere Schulausbildungen sowie Praktika abgebrochen. Derzeit arbeitet er als Küchenhelfer in der Gastronomie. Er erhält ein pauschales Entgelt. Ob er einen Arbeitsvertrag hat u. wieviel er verdient, wissen wir nicht. Wir wissen, dass der Sohn häufig auch in den Nachtstunden, also nach 20 Uhr arbeitet. Meines Wissens gilt aber für Minderjährige ein Beschäftigungsverbot ab 20 Uhr.
    Abgesehen von der Tatsache, dass der junge Mann im Hinblick auf seine berufliche Zukunft auf jeden Fall eine Lehre anstreben sollte, stellt sich uns die Frage, ob mein Mann weiter Unterhalt in voller Höhe zahlen muß? Die Kindsmutter erhält das volle Kindergeld. Sie ist in Vollzeit berufstätig.
    Sorry für den langen Text
    Über eine Beantwortung wäre ich dankbar
    Scandia

  2. #2
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    Standard

    Minderjährig und keine Ausbildung oder Schulbesuch?

    Eigentlich besteht für ihn noch eine (Berufs-)Schulpflicht. Wann wird er 18?

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Wir wissen, dass der Sohn häufig auch in den Nachtstunden, also nach 20 Uhr arbeitet. Meines Wissens gilt aber für Minderjährige ein Beschäftigungsverbot ab 20 Uhr.
    § 14 JArbSchG: Jugendliche über 16 Jahre dürfen im
    1. Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
    2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
    ...
    beschäftigt werden.


    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Ob er einen Arbeitsvertrag hat
    Zumindest einen mündlichen Arbeitsvertrag hat er.

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    wieviel er verdient, wissen wir nicht.
    stellt sich uns die Frage, ob mein Mann weiter Unterhalt in voller Höhe zahlen muß?
    Einkommen des Kindes ist auf den Unterhalt anzurechnen (je 50% auf den Bar- und Betreuungsunterhalt). Wobei aber zur berücksichtigten ist, dass der Vater derzeit nicht den Mindestunterhalt (334 €) zahlt.

    Wenn der junge Mann mit 18 immer noch keine Ausbildung absolviert, besteht sogar gar kein Unterhaltsanspruch mehr.

    Gibt es einen Unterhaltstitel? Wenn ja, ist dieser befristet oder unbefristet?

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Die Kindsmutter erhält das volle Kindergeld.
    Damit dürfte es mit 18 vorbei sein, wenn er keine Ausbildung anstrebt.

  3. #3
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    Ich bedanke mich für die rasche Beantwortung meiner Anfrage. Die Höhe des Unterhaltes wurde seinerzeit
    durch das zuständige Jugendamt festgelegt.
    Mein Mann hat ein Monatseinkommen von 1.700 Euro.

    Der junge Mann erreicht 2012 sein 18. Lebensjahr!

    Ist es tatsächtlich richtig, dass mein Mann 334 Euro Unterhalt zu zahlen hätte? Trotz seines eher niedrigen Einkommens als Kraftfahrer im regionalen Fernverkehr?

    Ich habe selbst einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Dessen Vater hat als leitender Oberarzt bis 2006 nicht einmal 300 Euro Unterhalt abgeführt - obwohl mein Sohn zu dieser Zeit mitten in der Ausbildung stand - und als Gipser nur über ein eher geringes Ausbildungseinkommen verfügte!

    Die Düsseldorfer Tabelle ist für uns ein Buch mit 7 Siegeln - es ist schwierig unter Berücksichtigung aller Faktoren den richtigen Wert zu ermitteln.

    Dennoch bedanke ich mich für die Auskunft.
    Im Vordergrund sollte ohnehin stehen, dass ein junger Mensch in jedem Fall einen Schulabschluss anstrebt - in unserem persönlichen Fall wäre es ein Hauptschulabschluss.

    Mit gutem Gruß Scandia

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Die Höhe des Unterhaltes wurde seinerzeit durch das zuständige Jugendamt festgelegt.
    Mein Mann hat ein Monatseinkommen von 1.700 Euro.
    Ist es tatsächtlich richtig, dass mein Mann 334 Euro Unterhalt zu zahlen hätte?
    Das ist aber schon ein paar Jahre her und die Anpassung wurde versäumt. Sofern es keinen dynamischen Titel gibt, muss sich aber die Mutter darum kümmern.

    Vorausgesetzt, er ist keinen weiteren Personen unterhaltspflichtig (Kinder, Ehepartner ohne Einkommen), bestünde sogar ein Unterhaltsanspruch von 356 €. Darauf wäre noch das Einkommen des Kindes anzurechnen.

    Gibt es einen Titel? Ist er dynamisch? Ist er befristet bis zum 18. Lebensjahr?

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Der junge Mann erreicht 2012 sein 18. Lebensjahr!
    Im Vordergrund sollte ohnehin stehen, dass ein junger Mensch in jedem Fall einen Schulabschluss anstrebt - in unserem persönlichen Fall wäre es ein Hauptschulabschluss.
    Dann sollte er mal das Schulgesetz seines Bundeslandes lesen. Hier besteht mindestens noch eine Berufsschulpflicht, wenn nicht sogar Schulpflicht (hat er überhaupt einen Schulabschluss?).
    Vielleicht hilft es, wenn ihr mal beim Jugendamt nachfragt, ob das denn seine Richtigkeit hätte, das der junge Mann nichts macht.

    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Ich habe selbst einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Dessen Vater hat als leitender Oberarzt bis 2006 nicht einmal 300 Euro Unterhalt abgeführt - obwohl mein Sohn zu dieser Zeit mitten in der Ausbildung stand - und als Gipser nur über ein eher geringes Ausbildungseinkommen verfügte!
    Kann man so nicht beurteilen, ist aber ohnehin zu spät.

  5. #5
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    Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Anfragen!

    Es wird in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem jungen Mann sowie der Kindsmutter geben. Nicht in meinem Beisein, natürlich, da ich denke, dass dies ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Vater/Mutter und Sohn ist.
    Ich selbst habe einen recht guten Kontakt zu ihm.
    Leider wurde er in mehreren Schulen "auffällig", zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen, dann von der Schule verwiesen.
    Mein Mann war bis im vergangenen Jahr dem ältesten Sohn ebenfalls unterhaltspflichtig. Dieser hat jedoch seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Trotzdem hat mein Mann, da er sich als Vater verpflichtet fühlt, bis Anfang des Jahres für Beide Unterhalt bezahlt.

    Was ist ein dynamischer Titel?

    Selbstverständlich wird mein Mann seinen Unterhaltsverpflichtungen vollständig nachgehen.
    Er ist ohnehin um beide sehr bemüht; abgesehen von finanziellen Zuschüssen u.ä. ist er für beide immer ansprechbar bzw. besteht ein guter Kontakt.
    Was meines Erachtens ebenso wichtig ist, wenn nicht sogar wichtiger!

    Augenfällig ist in vielen Diskussionen um Kindesunterhalt, dass nicht nur die Gesellschaft sondern auch die Behörden sehr oft zu Gunsten der Mütter entscheiden oder plädieren. Ohne die Gesamtzusammenhänge zu kennen.
    Der Vater muß, der Vater hat, der Vater soll....

    Nicht selten zu Lasten der Zweitfamilie, der es nicht ebenso selten wirtschaftlich schlechter geht...

    Aber das ist wieder ein anderes Thema!

    Mit freundlichen Grüßen
    Scandia

  6. #6
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    Zitat Zitat von Scandia Beitrag anzeigen
    Was ist ein dynamischer Titel?
    In einem dynamischen Titel wird kein fester Betrag als Unterhalt festgesetzt, sondern ein Prozentsatzes des Mindestunterhaltes (§1612aBGB).

    Wenn er für 2 Kinder unterhaltspflichtig war, könnten die 302 € korrekt gewesen sein.

  7. #7
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    Wir möchten uns bei Ihnen, Theo, ganz herzlich bedanken!!
    Sie haben unsere Anfragen rasch und kompetent beantwortet und waren somit eine enorme Unterstützung!
    Wir haben in dieser Sache auch verschiedene Anwalt-Hotlines kontaktiert, die ihre Hilfe bei Rechtsfragen im Internet anbieten. Deren Preisforderungen waren für uns jedoch unbezahlbar.
    Nun wurden wir in diesem Forum umfassend informiert - durchaus kein Selbstverständnis für uns!
    Mit gutem Gruß Scandia

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